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Wirtschaften, Hotels und Cafes
3. Wirtschaften, Hotels und Cafes
Geheimer Hofrat, Dr. Friedrich von Thiersch Der Begriff der Schankstätte, unter welchen die in dieser Gruppe behandelten Baulichkeiten zu reihen sind, kann in München mit einer Gründlichkeit untersucht werden, wie kaum in einer zweiten Großstadt. Alle Typen, in die sich ein Wirtschaftsbetrieb zu kleiden vermag, sind in reichem Maße vertreten, sie mögen aber noch so verschiedene Gestaltung zeigen, sie leiten sich ab von einer Grundform, die sich nur hier entwickeln konnte, wo der Ursprung all dieser Anlagen heimisch ist, nämlich das Münchener Brauhaus. Auf dieser Gebäudeform in ihrer ersten Gestalt ruht die Entwicklung aller Schankstätten und in dem geschichtlichen Heranwachsen der Brauerei werden wir einen Teil der Geschichte der Wirtschaft finden.
Gleichalt mit dem Werden der Menschheit ist die Geschichte der Schankstätte. Aegypten war das bierbrauende Land der prähistorischen Zeit; die Germanen gründeten in der nachchristlichen Zeit den Ruhm der Metbereitung, und ihre Nachkommenschaft pflanzte ihn fort. Zur Reformationszeit errang sich das deutsche Brauwesen die erste gebieterische Machtstellung und gelangte bereits damals auf hohe Stufe, von der es allerdings bald darauf durch den Dreißigjährigen Krieg gestürzt wurde. Es waren die Verminderung und die Verarmung der Bevölkerung, es war das Eindringen ausländischer Genußmittel der Grund, warum die Brauereien so schwer in Mitleidenschaft gezogen wurden. In jener niedergehenden Zeit tritt Bayern auf den Plan und vermag den brachliegenden andersdeutschen Braubetrieben die Führung zu entreißen.
Ursprünglich war ja Bayern Weinland, während das Bier als Getränk der minderen Stände galt. Nur so war es möglich, daß bis 1400 ein Brauverbot der bayerischen Herzöge bestehen konnte. Seitdem aber ging die Entwicklung in steigender Linie aufwärts, so daß unter Kurfürst Maximilians Regierung das Bier als Bayerns fünftes Element und das Brauen als Haupt- und Nationalgewerbe geachtet wurde. Betrachtet man den in Norddeutschland herrschenden Gegensatz, wo das Braurecht ein städtisches Gerechtsame war, so wird es klar, warum die bayerischen Brauer im Kampfe gegen die Norddeutschen Sieger geblieben sind. Immerhin haben aber auch sie Anteil am Ruhme der süddeutschen Kollegen. Wir müssen wissen, daß der berühmteste der Brauer, Einbeck, im Jahre 1614 an das herzogliche Hofbräuhaus in München berufen wurde, und