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Geschäftshäuser, Verwaltungsgebäude und Banken
herausstellten. Dadurch entfällt für den Architekten das stärkste Argument zur Bildung ungewöhnlich großer Formeneinheiten. Bei einer Betrachtung der speziellen Anforderungen, welche an moderne Geschäftshäuser zu stellen sind, muß unterschieden werden zwischen solchen für Kleinverkauf und solchen für Großverkauf. Die ersteren, vornehmlich in der Altstadt und ihrem erweiterten Kern gelegen, verlangen vor allem ergiebige Schaugelegenheit, nachdem die große Mehrzahl der Käufer sich bereits vor Betreten eines Geschäftes über die Möglichkeit der Befriedigung seiner Wünsche zu orientieren sucht. Das Innere soll geeignet sein zur Anbringung und guten Beleuchtung großer Regale und Stellagen, die nicht selten sogar im Sinne von Innenauslagen gedacht sind. Bequeme Zu-und Abgänge müssen den Publikums- und Personalverkehr vermitteln,reichlicheTreppenanlagen,nachbehördlicherVor- schrift in Maximalentfernungen von 25 m, Personen- und Lastenaufzüge für die Verbindung der Stockwerke untereinander sorgen. Durch die gesteigerte Inanspruchnahme der Aufzüge, sowohl seitens des Publikums wie des Personals, werden die Stockwerkstreppen allmählich auf die Bedeutung von Notausgängen reduziert und dafür die Wichtigkeit der Aufzüge vergrößert. Eine unmittelbare Holge der gesteigerten Inanspruchnahme der letzteren ist die Zunahme der Fahrgeschwindigkeit, die sich mehr und mehr steigert. Daß für Geschäftshäuser nur Zentralheizung in Frage kommen kann, erscheint selbstverständlich. An Systemen wird Niederdruckdampf- und Warmwasserheizung bevorzugt. Außer der Belichtung des Gebäudes durch Seitenlicht, die nie groß genug sein kann, wird bei tiefen Grundstücken häufig Oberlicht verwendet, was bei der Lichtminderung durch Nachbargebäude oder schmale Straßen oft nicht zu umgehen ist. Als künstliche Belichtung wird in der Hauptsache elektrisches Licht verwendet, oft zusammen mit Gas. Größte Aufmerksamkeit erfordert die ergiebige und wirksame Beleuchtung der Auslagen, über welche nur soviel gesagt werden soll, daß augenblendendes Licht tunlichst vermieden, im übrigen aber die Licht-Intensität unter aller: Umständen sehr viel größer sein muß wie im Gebäudeinnern. Bei der Gesamtanlage des Gebäudegrundrisses ist eine klare übersichtliche Raumdisposition gleichermaßen für das Personal wie für das verkehrerrde Publikum Grundbedingung. Im Gegensatz zu Geschäftshäusern für Kleinverkauf sind jene für Großverkauf arr die sogenannte gute Geschäftslage weniger gebunden. Hier wird mehr die Nähe des Güterabfertigungsdierrstes bevor310