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Stadtbrände und Bauordnungen
Ledererhaus an der Hochbrückenstraße
Aufnahme des Stadtbauamtes
Rindermarkt, Marienplatz und Dienerstraße gelegen war: das ganze Tal, das Rathaus, die Herzogsburg und drei Kirchen lagen in Asche.
Nachdem schon 1315 einige Baubestimmungen verfügt waren, hat nunmehr Kaiser Ludwig im Einvernehmen mit dem Stadtrat strengere Verordnungen im Jahre 1342 erlassen: die Häuser sollten fortan mit Ziegeln gedeckt und abgebrannte oder neuerrichtete Häuser womöglich ganz aus Stein errichtet werden, sogar Städel und Gartenhäuser mußten ein hartes Dach erhalten, Kamine aus Stein gemauert werden. Den Vollzug dieser Vorschriften hatte der Stadtrat zu überwachen mit unbeschränkter Vollmacht in allen Baudingen; gegen seine Entscheidung gab es keinen Rekurs mehr an den Landesherrn. Die späteren Wittelsbacher, vor allem Albrecht V., haben der Stadt ihr Recht als oberste Bauinstanz als „eine löbliche gute und alte Gewohnheit" bestätigt für alle Gebäude im Burgfrieden. Schon im Jahre 1370 finden wir die Baupolizei eifrig am Werk; eine Kommission von 36 Bürgern bestimmt drakonisch „daß man ab sol prechen alle die päw, die hie ze München unordentlich geschechensind". Lauben, Kellerhälse, Kaufstände und Schuppen, die in die Straße hineinragten, wurden beseitigt und bei Neubauten mußte „nach einer snur gepawen werden", das heißt, daß an die Nachbarhäuser eine Leine gelegt wurde und „swas die snur ab- oder ansagt, da sol es