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Stadtbrände und Bauordnungen
Herberge Krärmerstraße 1 (Paschihaus) in der Au
Aufnahme des Stadtbauamtes
bei bleiben". Die gegen andere alte Städte verhältnismäßig gerade und schlanke Führung seiner Straßenzüge und Platzwände verdankt München dieser Maßregel. Bereits ein halbes Jahrhundert später ist abermals eine solche gewaltsame Säuberung der Straßen und Plätze nötig, wobei man hauptsächlich den in die Verkehrslinie herausdrängenden Kaufläden und Vordächern von Händlern und Handwerkern zu Leibe ging, trotzdem hielt sich der Gebrauch, viele Waren unter kleinen Schutzdächern auf der Straße zu verkaufen, bis ins 19. Jahrhundert, wie aus manchen alten Stichen zu erkennen ist. An weiteren nützlichen Erlassen ist kein Mangel, so über die Freihaltung der Stadtmauer, von deren Innenseite die Häuser 24 Schuh Abstand wahren mußten, dann über Straßenreinlichkeit und Unratabfuhr. Aus allen diesen Einzelvorschriften entstand dann eine zusammenfassende Bauordnung, die 1489 vom äußeren und inneren Rate gegeben wurde und bis ins 19. Jahrhundert die rechtliche Grundlage der baulichen Entwicklung bildete. Zwar durfte ein jeder nach altem deutschen Recht „auf seinem aigen grundt nach seiner Notturft wol pauen", aber den Werkleuten war es verboten, etwas zu machen, „das wider der stat recht sey"; sie mußten „zimmern und mauren nach gemainem nutz und frommen, nach der stat und irer sätz ausweisung und anders nicht". Keinen Neubau durften