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Die Gebäude und Anlagen für das Bestattungswesen
chener Begräbniswesen und die älteren Friedhöfe von Moriz v. Lasser. Mit 50 Abb. bei L. Werner, München, Maximiliansplatz 13.) Nach den genannten Vorschriften muß ausnahmslos jede Leiche binnen zwölf Stunden, bei ansteckender Krankheit binnen sechs Stunden nach eingetretenem Tode aus dem Hause entfernt und in das Leichenhaus des einschlägigen Friedhofes verbracht werden. Von da ab sind alle Leichen in der: vollkommen abgeschlossenen Leichensälen frei aufgebahrt und ohne Ausnahme für niemand mehr zugängig, können jedoch von allgemein zugängigen Räumen aus in den unten mit durchsichtigen Glaswänden versehenen monumentalen Leichenhallen gesehen werden. Wird diese öffentliche Aufbahrung nicht gewünscht, so erfolgt die Einbringung der Leiche in die Abteilung für nichtöffentliche Aufbahrung, woselbst die erwähnte Besichtigung von außen nur den Verwandten gestattet wird. Die Aufbahrung der Leichen findet ohne jede Berücksichtigung der Standesunterschiede, lediglich durch bewegliche Blechwände getrennt, nebeneinander statt, und gleichmäßig in monumentalen, aus einem Stück bestehenden Untersärgen aus poliertem künstlichen Granit, welche die Verschiedenartigkeit der Holzsärge nicht erkennen lassen. Die Pflanzendekoration und die Kerzenbeleuchtung bei den einzelnen Leichen findet durch die Stadtgemeinde nach Wahl auf Grund eines Preisverzeichnisses statt. Den Armen wird der Pflanzenschmuck und die einfache Kerzenbeleuchtung seitens der Stadt unentgeltlich zuteil.
Die Gebäude in den vier neuen Friedhöfen Münchens sind sämtliche in monumentaler Auffassung errichtet. Sie enthalten außer den bereits beschriebenen Hallen für die obligatorische Leichenaufbahrung, den Seziersälen, Wärterwohnungen und Verwaltungsräumen stets auch eine größere Trauerversammlungshalle. Die Trauerversammlungshallen dienen lediglich zur Versammlung des Trauergefolges, die Reden werden am Grabe gehalten. Die Hallen sind daher nicht heizbar eingerichtet, mit Ausnahme derjenigen im Waldfriedhof. Gegen einen möglichst geräumig bemessenen Wirtschaftshof sind Remisen für den Betrieb, Pflanzenhäuser für die Schmuckpflanzen in den Leichensälen, öffentliche Abortanlagen usw. gelegen. Die technische Ausführung der Friedhofgebäude ist unter Berücksichtigung aller hygienischen Anforderungen mit bestmöglichsten Materialien und möglichst dauerhaften Konstruktionen erfolgt. In den Einrichtungen und Vorkehrungen für das Begräbniswesen steht die Stadt München an der Spitze Deutschlands.