Veranstaltungen - Geschichte - Kunst & Denkmal
Und so hoch hielten die Bürger auf ihre Freiheiten, daß sie den neu an's Regiment kommenden Herzögen erst schwuren, wenn diese sie ihnen bestättigt hatten, worüber es denn nicht selten zu schlimmen Händeln kam. Vor Ludwig dem Bayer aber hatte kein anderer Herzog den Münchnern all' ihre Freiheiten bestättigt; der nun aber befahl 1315 allen seinen Beamten, „daß sie den Bürgern von München volles und unverzügliches Recht thun über all ihre Gelder und alle ihre anderen Sachen, was sie nur immer zu klagen haben.“ Ueberhaupt begünstigte Kaiser Ludwig die Stadt durch Verleihung vierler wichtiger Privilegien, deren mehrere namentlich zur Hebung des Handels beitrugen und zugleich die Einführung der Stadtsöldner nöthig machten.
Bis zum Ende des XIV. Jahrhunderts findn wir in den Urkunden der Stadt nur fremdklingende Namen wie Alpold, Hasuni, Egilo ec., dann aber begegnen wir in den Rathsprotokollen Namen wie Ridler, Schrenk, Ligsalz, Barth, Schott, Drechsel ev., die noch heute einen guten Klang haben.
Das dreizehnte und vierzehnte Jahrhundert ist die Zeit dee Aufblühens der Städte, in denen die Handwerker und Künstler von freien Lande Schutz gegen die Belästigungen des auf seinen Burgen sitzenden Adels suchten und fanden. Mit der Bevölkerung wuchs Handel und Wandel der Städte wie anderwärts so auch in München. Bald arbeiteten sich durch Glück und Geschick Einzelne zu größerem Reichtum, Wissen und Ansehen empor und es bildete sich mit der Zeit eine eigene Klasse der Familie aus, die Patrizier oder Geschlechter hießen und früher oder später alle Aemter des städtischen Regiments inne hatten. Mehere von ihnen wurden in den Ritter- oder Adelsstand erhoben, wie die Schrenk, Barth, Ligsalz ec., während gleichzeitig andere landsässige Ritter in die Stadt zigen und damit in das Münchner Patrizat eintraten. So die Diner, deren einen wir schon 1315 als Richter zu München finden, die Sendlinger, die Püttriche, Schluder u. A.
Patrizier waren es, die der Rath an den Kaiser oder die Herzöge schickte, wenn etwas mit ihnen zu verhandeln war, aus den Patriziern wählze er Rath seine Gesandten anfremde Höfe und Städte und Münchner Patrizier finden wir als Räthe und Hofmeister (Minister) von Herzögen, als Fürstbischöfe (Konrad Sendlinger und Johann Tulpeck, Fürstbischöfe von Freisinf) ec. ec Dahin gehörten die Gollier, Püttriche, Ridler und Impler, von denen schon früher die Rede war, dann die Chufringer oder Kaufringer; dei Sendlinger, wohl aus dem nahen Sendling und von allen Münchnern Geschlechtern das reichste und mächtigste; die Ligsalze, später in den Freiherrrnstand erhoben; die wahrscheinlich aus Augsburg stammenden Barth, deren einer, Heinrich Barth, 1492 die Straße üner den Kesselberg zwischen Kochel- und Walchensee und vor dem Neuhauserthor eine Bastei auf seine Kosten baute; die eingeborenen Schrenk, die Stifter des nach ihnen genannten schönen Steinaltars in der Peterskirche; die Pötschner, deren Einer, Ritter Balthasar Pötschner, 1477 in seinem Hause an der Warmangergasse (nun Nr. 8 am Rindermarkt und Eigenthum des Privatiers Herrn Mark. Wirth) eine noch erhaltene Kapelle mit Benefizium stiftete; die Dichtl, die sich zu Vieren beim großen Bürgeraufruhr von 1397—1403 auf Seite der demokratischen Partei hervorthaten; die Schluder, von denen Ainwich der Schluder des Herzogs Rudolfs Rentmeister (Finanzminister) war; ferner die Altmann, die Herrn vom Anger, die Astthaller, welche um 1470 ein schönes gemaltes Fenster in die Frauenkirche stifteten; die Katzmair, deren Einer, Georg Katzmair, ein Gedenkbuch über den großen Bürgeraufruhr schrieb, in welchem er treu zu seinen Herzögen stand.
Nach einer Urkunde vom Jahre 1365 bestand die Stadtverwaltung aus dem inneren Rath, an iher Spitze zwei Redner oder Bürgermeister, die in ihrem Amte wechselten. Er besorgte die gewöhnlichen Geschäfte der Stadt. Galt es wichtiger Sachen, wie Stiftungs- und Finanz-Angelegenheiten, so trat zum inneren noch der äußere Rath hinzu. Er bestand aus 36 Mitgliedern, und sollte ein Stadtgesetz gegeben werden, so wurde noch der aus mehr als hundert Bürgern bestehnde Bürgerausschuß beigezogen und zugleich auch noch die übrige Bürgerschaft gleichsam als Zuhörerin zugelassen und die Versammlung hieß dann der große Rath.