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München in guter alter Zeit

Dreizehntes Kapitel - Handel und Wandel. Kunst und Gewerbe

dauerte bis zum Dezember. Von da an schien die Wut der Krankheit gebrochen und erst im Februar 1637 erlosch sie ganz. Sie hatte im ganzen 2 Jahre und 7 Monate gedauert. Manche Häuser straben ganz aus und wurdn zm traurigen Gedächtniß dessen mit einem T bezeichnet. Die letzte solche Bezeichnung ist erst vor ein paar Jahren verschwunden, als der Verkaufsladen im Hause der Privatiersgattin Frau Josepha Göschl Nr. 7 an der Kaufingerstraße verschönert wurde. Die Zahl der Todten war so groß, daß man die Leichen ohne ihre Vormerkung des Namens auf den Straßen und in den Häusern auflas und zu je 940 in ein Grab legte und die Zahl der Todtengräber um 20 erhöhen mußte.

Nach der Versicherung Adlsreiters, er damals Hofkanzler und Polizeivorstand war und mehrere anderer Zeitgenossen, starben während jener schrecklichen dritthalb Jahre gegen 15,000 Menschen, wohl die Hälfte aller Einwohner. Großes Verdienst erwarb sich damals durch seine Ausdauer in Bekämpfung der Seuche der Goldschmied und äußerer Tarthsverwandte Ferdinad Schock, der Oberaufseher der Pestanstalten, der von allen seinen Amtsgenossen allein übrig blieb.

In den Jahren 1680 und 1740 herrschten wiederum pestartige Krankheiten in der Stadt und so war es kein Wunder, daß die Einwohnerzahl acht Jahre später nur 26,000 betraug. im Jahre 1711 war sie trotz großer Sterblichkeit in Folge Mißwachs und Theuerung auf 31,000 und im Jahre1785 auf 37,840 gestiegen. Zu Georgi 1801 aber zählte man bereits 44,450 Einwohner. —

Die Zünfte reichen wie in anderen deutschen Städten auch in die ältesten Zeiten Münchens zurück. Hatte man, um die gewerbetreibenden Landbewohnern in die Städte zu ziehen, nach und nach den Gewerbebetrieb auf dem Lande theilweise ganz untersagt, theilweise durch nichts begünstiget, so verlieh man dadurch den städtischen Handwerkern ein schwer wiegendes Vorrecht. Aber bald fühlten dieselben gegenüber den in den Städten zur Herrschaft gelangten Patrizier-Familien das Bedürfniß, sich zu vereinigen. Es lag somit diesen Vereinigungen ursprünglich ein politisches Element zu Grunde und es war nichts natürlicher, als daß sich dieselben auf der Grundlage des nämlichen oder doch verwandter Gerwerbe vollzogen.

Wir haben in einem früheren Kapitel gesehen,  daß diese Kooperationen, die untereinander in Verbindung traten und durch die ab- und zuwandernden Gesellen in steter Verbindung blieben, eine immer steigende politische Bedeutung gewannen; und um so mehr, als sie sich zum Kriegsdienste vereinigten und so den Kern der bewaffneten Macht der Städte bildeten, welche nicht selten die Herrschaft an sich rissen.

Nachdem das Ansehen der Zünfte bis gegen die Mitte des 14. Jahrhunderts immer gestiegen war, sah sich das Reichsregiment sogar 1530 und 1548 genöthigt, die von ihnen bisher thatsächlich ausgeübte Gerichtsbarkeit über ihre Angehörigen gesetzlich anzuerkennen. Es wurden jedoch damals und auch noch später mancherlei Mißbräuche abgestellt.

So und ähnlich entwickelte sich das Zunftwesen auch in München und in Folge dessen finden wir daselbst die bürgerlichen Gewerbetreibenden in Zünfte oder Innungen getheilt. Neben den Zünftlern aber gab es  in späterer Zeit auch Freikünstler.

In alter Zeit, da die ANzahl der Gewerbetreibenden noch eine kleine war, hielten sich die Genossen eines und desselben Gewerbes häufig zusammen, theiles freiwillig, wie z. B. die Fischer, theils in Folge polizeilicher Vorschrift, wie die Genossen solcher Gewerbe, deren Betrieb für die Umwohner mit irgenteiner Belästigung durch Lärm, üblen Geruch ec. verbunden war, wie der des Lederer-, Schäfflergewerbes und anderer. Auf diese Weise erklären sich auch die Namen der Lederer-, Schäffler-, Sporrer-, Windenmacher-, Fischergasse, des Färbergrabens u. s. w. Mit der größeren Ausdehnung der Stadt verschwand aber im Interesse des Publikums auch diese Absonderung der Gewerbe und machte einer immer zunehmenden Vertheilung derselben in die neuen Straßen und Stadttheile Platz.

Die Gewerbe in München sind keineswegs eines und desselben Ursprunges. Die vom Rathe der Stadt nach vorgängiger Prüfung persönlixher Befähigung ertheilte Freiheit, ein Gewerbe oder Kunst auszuüben, hieß eine Gerechtigkeit. Daneben aber wurden einige Gewerbe als rein

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