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Münchener Stadtbuch

XVIII Das Rathhaus.

Räumlichkeiten bedurfte. Dem Wahlbriefen vom Jahre 1403 zufolge musste der alljährlich neu erwählte innere Rath, nachdem er bei Hofe dem Landesfürsten geschworen hatte, alsogleich den äußern Rath erwählen, und hiezu die Gemeinde auf den Rathhaussaal besenden, wo der äussere Rath vor der Gemeinde zu schwören hatte, wie es der innere vor der Herrschaft gethan, worauf entgegen die Gemeinde dem gesammten Rathe den Schwur leisete.

Eben so wurde der große Rathhaussaal zur Erhebung der Stadtsteuer, die am Anfange des fünfzehnten Jahrhundertes 2000, in manchen Jahren sogar 3000 Pfund Pfennige betrug, verwendet. Nach den Vorschriften des Wahlbriefes wurde in jedem Jahre die Bürgerschaft auf das Rathhaus berufen, um die Erhebung der Stadtsteuer zu berathen und zu bewilligen. War dieses geschehen, so begannen die drei Steuereinnehmer die Erhebung der Stadtsteuer öffentlich im Rathhaussaale, indem die Steuerfahne, auf welcher nach der Stadtkammerrechnung vom J. 1409 ein Scherge gemalt war, ausgehangen wurde, und die Frohnboten hierauf von Haus zu Haus, von Gasse zu Gasse gingen, und einem Jeden sagten; „daß er steuere, man sitz´ an der Steuer.“

Auch die militärischen Einrichtungen wurden auf dem großen Rathhaussaale berathen. Dort geschah die Wahl und die Verpflichtung der Hauptleute der Bürgerwehr, dort pflog man die Berathungen, wenn ein Kriegszug nothwendig wurde, was sehr häufig der Fall war, wie wir in einem der vorhergehenden Abschnitte über das Kriegswesen und die Fehden Münchens gesehen haben.

Hier versammelte sich auch die Gemeinde zur jährlichen

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