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Ablage der Kammerechnung. Die Stadtkämmerer ließen nämlich die täglichen Einnahmen und Ausgaben durch den Stadtschreiber in ein eingenes Tagebuch, welches man Memorial nannte, eintragen und für jedes Jahr eine eigene Kammerrechnung stellen, welche Rechnungen vom Jahre 1396 bis 1430 noch vorhanden sind. Die jährliche Abrechnung der Kämmerer geschah öffentlcih im großen Rathhaussaale, es waren dabei die beiden Bürgermeister, mehrere innere und äussere Räthe, die künftigen Kämmerer und die Steuereinnehmer gegenwärtig; zudem wurde die ganze Gemeinde dazu einberufen. Alle Anwesenden mußten schwören und auf ihren Eid bestätigen, „daß die Kämmerer ehrbarlich wiederraitet, und der Stadt ein gut Genügen gethan haben,“ was sodann von dem Steuerschreiber als Gegenschreiben am Schlusse der Rechnung vorgemerkt wurde.. Hierauf wurde im Rathhause ein fröhliches Kammermahl auf Kosten der Kammerrechnung gehalten, wobei alle Anwesenden Theil nahmen. Die abtretenden Kämmerer erhielten ein Badegeld, und die untergeordneten Bediensteten das sogenannte letzte Geld, d. h. kleine Trinkgelder. Blieb dann allenfalls eine Baarschaft übrig, so wurde dieselbe sogleich den neuen Kämmerern übergeben, Häufig aber verschlang das Kammermahl den letzten Rest der Baarschaft, und dann hieß es am Schluße der Kammerrechnung: „Residuum consumtum est in prandio,“ d. h. „der Rest wurde beim Kammermahle verzehrt.“ Glückliche Zeit, wo noch nicht die Feder eines Ritters von der rothen Dinte, Revisor genannt, dagegen grundgescheidte Revisionsnotaten ergehen ließ, und das harmlose Kammermahl abstrich; Manchmal kam es aber