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Münchener Stadtbuch

XVIII Das Rathhaus.

Auch vor, daß zu diesem nichts übrig blieb; so hatte der Stadtkämmerer Pütrich im Jahre 1371 so viel auf die innere und äußere Dekoration des Rathhauses verwendet, daß nicht einmal mehr die Summe von drei Pfund Pfenningen für das Kammermahl übrig war. Erst seit dem 17. Jahrhunderte, als schon eine unromantische und nüchterne Zeit angebrochen war, unterblieben diese Mahlzeiten.

Wie kurz und bündig aber man in jener Zeit alle Rathsgeschäfte abmachte, wie wenig man überhaut im Gegensatze zu unserer heutigen Vielschreiberei damals zu schreiben pflegte, beweist der Umstand, daß inhaltlich der Stadtkammerrechnung im Jahre 1424 beim Magistrate nicht mehr als sieben Buch Papier angeschafft und verbraucht wurden!

In dem großen Rathhaussaale wurden auch dem neuen Landesherrn die Erbhuldigungen abgelegt, worauf die feierliche Bestätigung der hergebrachten Rechte und Freiheiten erfolgte. Herzog Wilhelm V (1580) und Kurfürst Karl Albrecht (1727) nahmen sie hier persönlich entgegen; die Kurfürsten Max Emanuel (1680) und Maximilian Josef III (1747) aber ließen sie von einer Kommission, an deren Spitze der Hofrathspräsiden stand, vollziehen; die Erbhuldigungen für Maximilian I (1598)  und Ferdinand Maria (1650) waren in der Residenz abgelegt worden.
Die Landstände versammelten sich, so oft sie hieher berufen wurden, gleichfalls zu ihren Berathungen auf dem Rathhaussaale, bis sie in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhundertes ein eigenes Haus auf dem Marienplatze, das erst in neuester Zeit abgebrochene Regierungsgebäude erwarben.

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