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Wie ausgebreitet der Handel Münchens damals war, geht daraus hervor, daß Balduin, Erzbischof und Kurfürst von Trier, im Jahre 1339 den Münchener eine Urkunde gab, worin er dieselben, gleich denen von Nürnberg, von allen Zöllen und abgaben im Kurfürstenthume Trier befreite.
Ein weiteres Beförderungsmittel des Handels war auch das Pfändungsrecht, das Kaiser Ludwig den Münchenern verlieh und das darin bestand, daß die Bürger Münchens von keinem landesherrlichen Richter im Namen der Herrschaft gepfändet werden durften, die Bürger selbst aber ausstehende Schulden durch den Pfändermeister mittelst Pfändens einholen lassen konnten.
In Folge mehrerer solcher Verordnungen nahm der Reichthum und die Bevölkerung der Stadt bedeutend zu. Wir kennen zwar nicht die Volkszahl Münchens in den frühesten Jahrhunderten; allein nach der Steuerrechnung vom Jahre 1412 hatte München 2125 Steuerpflichtige, also immer beiläufig 10,000 Einwohner. Die erste bekannte Volkszählung geschah im Jahre 1580, und diese wie 20,000 Einwohner nach.
München aber verlor, gleichwie viele andere Städte, seinen bedeutenden Handel, als am Anfange des sechzehnten Jahrhundertes in Folge der Entdeckung von Amerika und des Weges um das Vorgebirge der guten Hoffnung der Welthandel eine andere Richtung nahm; allein der Bestand Münchens war zu dieser Zeit bereits fest gegründet, und die Stadt erhielt für den Verlust des Handels dadurch wieder Ersatz, daß sie in Folge des von Herzog Albrecht IV gestifteten Rechtes der Untheilbarkeit