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1438—1460
Richter solches gestattet hätt´, und dem Richter soll man abhauen seine Hand, mit der er dem Fürsten den Eid geschworen hätt´und von der armen Frau die Schankung genommen. Aber darum, daß er ein gütiger Herr war, ließ er dieß alles aberbitten; nur der Richter ward allein abgesetzt von dem Amt, und die arme Frau schuf er müßig.
Item der obgenannte Fürst und Herr stach oft mit Worten etlich seiner Räthe die da Allfanz und Schankung einnahmen, als hernach geschrieben steht.
Es kam einmal ein armer Mann zu Seiner Gnaden, und schankt ihm einen Gulden; deß wollt er nit nehmen, wann er keine Schankung einnahm, und sprach zu dem armen Mann: „Geh und gib den Gulden dem,“ und nennt ihm einen seiner Räthe und sprach; „sag ihm nicht von mit.“ Der arme Mann gab den Gulden dem Rath, den nahm er zu Hand und half dem armen Mann vast, und rufet vast an den Fürsten von seinetwegen. Da sprach der Fürst: „Hätt mir der Bauer einen Gulden geschenkt, wie dir, so wollt ich ihm auch ehrlich helfen.“ Also ward er zu Schanden, da er mocht sein nicht gelangen; doch sprach er, er wollte drum nicht unrecht thun. Aber seiner Gnaden Meinung war, es könne der nicht ganz gerecht sein, der Schankung nähm, da er wäre allweg dem geneigt, der ihm die Schankung gäb, ob er vielleicht auch unrecht hätte.
Der obgenannt hochgeboren Fürst nahm auch strafe an von armen Leuten. Als dieweil er noch war ein junger Fürst, da kam zu ihm und seinen Räthen ein armer Mann, und klagt ihm sein anliegende große Not. Dem Fürsten ging das nit vast zu Herz, und er luget