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Münchener Stadtbuch

I. Die Gründung der Stadt München und deren Aufkommen. 1157.

1420 verbot der Rath zu München alles Würfelspiel, sei es um wenig oder viel Geld, und erlaubte nur das Bretspiel in öffentlichen Häusern, und auch dieses nur am Tage, nicht aber bei der Nacht.

Ueberhaupt erließ der Stadtrath in den Jahren von 1420 – 27 eine Menge umsichtiger und strenger Verordnungen in Bezug auf Sicherheit der Personen und der Eigenthums, auf Schutz vor Feuersgefahr und auf Regelung der gewerblichen und Zunft-Verhälnisse.

So haben wir denn die Stadt erwachsen sehen aus ihren kleinen und rohen Anfängen bis zu ihrer vollen Ausbildung.

Wir haben daher nun auch von jenen Familien zu sprechen, deren Glieder nicht nur in diesem Zeitraume, sondern noch bis in spätere Zeiten herab die Zierde, der Stolz und der Ruhm der Stadt München waren; es sind dieß die sogenannten Geschlechter oder Patzizier. Davon im nächsten Abschnitte.

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