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Münchener Stadtbuch

XXVI. Das Leichenbegängniß Herzog Alberts IV.

1509.

Albrecht IV., Herzog von Bayern, schon von seinen Zeitgenossen als der Weiseste der Fürsten seiner Zeit gepriesen, wird mit Recht der Weise genannt; denn er war es, der den verderblichen Landestheilungen, die seit dem Tode Kaiser Ludwigs zweihundert Jahre lang das Land zersplitterten und zum Verfalle brachten, mit Kraft und Beharrlichkeit ein Ende machte, indem er durch Urkunde vom 8. Juni 1506 für ewige Zeiten die Einheit und Ungetrenntheit des Landes Bayern und das Recht der Erstgeburt von Sohn zu Sohn in der Thronfolge anordnete.

Dieser große Fürst starb zu München am Morgen des 18. März 1508 im dreiundsechzigsten Jahre seines Lebens und dem dreiundvierzigsten seiner Regierung. Sein Leichnam wurde erst am Mondtag nach Sebastiani im  Jahre 1509 in die Gruft seiner Ahnen in der Frauenkirche eingesenkt.

Wir besitzen noch gegenwärtig eine ausführliche Be-
 

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