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1553.
Jurisdiktionsrechte sehr übel auf; nur den Bemühungen des gelehrten Kardinals Bellarmin gelang es, von den beiden Erzherzogen und allen Mithelfern dieser Gewaltthätigkeit die kirchliche Erkommunikation abzuwenden. Pabst Paul V. sendete aber als ausserordentlichen Legaten den Auditor der römischen Rota, Fabrizio Verospio, nach Wien ab, um die Ausantwortung des Kardinals Klesel zu seiner Vernehmung vor dem Kardinals-Collegium in Rom zu verlangen. Allein die Bemühungen des Legaten waren fruchtlos, die kaiserlichen Räthe bestanden darauf, daß die Sache Klesel's in Wien unter Zuziehung einiger vom Pabste zu delegirenden Richter untersucht und entschieden werde. Pabst Paul V. war inzwischen verstorben, aber fein Nachfolger Pabst Gregor XV. nahm sich der Angelegenheit lebhaftest an, und sendete wiederholt den Fabrizio Verospio mit dem gemessensten Befehle nach Wien, die Auslieferung des Kardinales Klesel zu erwirken. Dießmal gelang es; Klesel wurde aus der Klosterhaft entlassen und dem Legaten übergeben, wobei er ausrief: „Wir wollen gehen, wo Ihr uns hinführet; die Unschuld hat nichts zu befürchten, werde sie dem Pabste oder dem Kaiser vorgestellt."
Nach seiner Ankunft in Rom wurde Klesel zwar in der Engelsburg verwahrt, allein die gegen ihn geführte Untersuchung ergab bald die Unwahrheit aller erhobenen Verläumdungen und seine völlige Unschuld, so daß er vom Kardinalseollegium einstimmig freigesprochen und der Haft entlassen wurde.
Bald hernach verblich Pabst Gregor, und Kardinal Klesel betrat das Conelave, welches den Pabst Urban VIII.