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Münchener Stadtbuch

XL. Zauberei und Hexen

1721.

Volkes, sondern auch die gelehrtesten und aufgeklärtesten Männer ergriffen, und die Folge davon war, daß man gegen dieses „Teufelswerk" nicht nur mit geistlichen, sondern auch mit weltlichen Kräften einschreiten zu müssen vermeinte. Im 16. und 17. Jahrhunderte erscheinen daher überall, auch in Bayern, strenge Gesetze gegen Zauberei, und wurden Heren und Zauberkünstler mit dem Tode des Feuers bestraft.

Aller Orten sehen wir nun besonders Weiber, denen Alter ein häßliches Aussehen und insbesonders rothe Augen gegeben, oder welche in Folge krankhafter Nervenzustände an Einbildungen litten oder ungewöhnliche Kräfte zu haben vermeinten, oder welche von einem boshaften Nachbar aus Gehäßigkeit verdächtigt oder aus Schrecken von einer bereits prozessirten Hexe angezeigt wurden, als Heren der peinlichen Untersuchung unterworfen worden. Die Schrecken und derSchmerz der Folter, peinliche Frage genannt, die stets dabei angewendet wurde, verfehlten nie, aus dem Munde einer solchen Unglücklichen jedes Bekenntniß herauszupressen, und so starben tausende von Weibern auf Blutgerüsten und Scheiterhaufen.

Auch in München sielen zahlreiche Opfer dieses Wahnes. Zur Verwahrung dieser Unglücklichen bestand in München ein eigener Herenthurm, welcher im Jahre 1682 durch eine Gallerie mit dem Falkenthurme, in welchem der Kriminalarrest sich befand, in Verbindung gesetzt, wurde. Dieser Herenthurm wurde im Jahre 1863 abgebrochen.

Es möchte dem Leser nicht uninteressant sein, mehrere dieser Verfolgungen in München kennen zu lernen.

Marko Antonio Bragadino, aus hohem venetianischen

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