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1742.
die jedem Anderen den Muth genommen hätten; der Bau gerieth mehrmals wegen Mangel an Geld ins Stocken, Umtriebe, Verdächtigungen und Verläumdungen wurden gegen Poppel ins Werk gesetzt, um ihm seine Unternehmung aufs äußerste zu erschweren, er wurde der Habsucht, des Eigennutzes, der Fahrläßigkeit öffentlich und laut beschuldiget. Allein alle diese Unbilden mit beispielloser Geduld hinnehmend, fuhr er unausgesetzt an der Förderung seines Werkes fort; er bestürmte unablässig die Thüren der Reichen und Vornehmen, um sie zu Beitragen zu bestimmen, und auf diese Weise kam endlich nach drei Jahren der Hausbau zu Stande, obgleich Poppel noch einen beträchtlichen Theil der Baukosten schuldete.
Nun änderte sich plötzlich der ganze Stand der öffentlichen Meinung. Alle, die bisher an dem Gelingen des kühnen Unternehmens gezweifelt hatten, sahen dasselbe als vollendete Thatsache vor sich stehen, alle Widersacher und Gegner verstummten, alles erstaunte über diesen seltenen Mann, der mit Hilfe Gottes aus geringem Anfange ein so großes und wohlthätiges Werk errichtet; man fing an, Antheil daran zu nehmen, und überzeugte sich durch Einsichtsnahme von der Zweckmäßigkeit der Anstalt. Der Gerichtsherr von der Au ertheilte ihm nun am 22. August 1751 ein förmliches Sammlungspatent, und Poppel brachte in kurzer Zeit 72 Wohlthäter auf, welche nicht allein alle von dem Hausbaue noch vorhandenen Schulden zahlten, sondern mit deren Hilfe er noch ein Fundationskapital von 4822 fl. 30 kr. zusammenbrachte.
Das große und mühsame Werk war vollendet und