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16. Taufe, Hochzeit und Sterben.
die Frau Gevatterin einen „Kindbettbesuch" abstatten und brachte dabei ein Geschenk von Eiern und Butter mit. Das Kind erhielt bei der Taufe von dem Pathen den „Pathenthaler", welcher in Papier eingewickelt in die Wiege gelegt wurde; war das Kind einige Jahre alt geworden, so erhielt es einen silbernen „Gothenlöffel", auf welchem der Name des Taufgöthen eingravirt war. So lange es noch in kindlichem Alter stand, bekam es am Allerseelentage vom Pathen einen „Seelenwecken" oder „Seelenzopf", und am Palmsonntag wurde es im Hause des Pathen mit Meth und Confekt bewirthet.
Die bürgerlichen Hochzeiten wurden durchaus in öffentlichen Gasthäusern gehalten, und ward dabei aller möglichster Luxus entfaltet. Die Gäste erhielten von jeder Speise etwas auf einem eigenen Teller in ein Tuch eingewickelt, das sie mit nach Hause nahmen und das „Bescheidessen" genannt wurde. Der folgende Tag nach der Hochzeit hieß der „goldene Tag", welchen man gleichfalls durch em kleineres Mahl im Hause der Aeltern der Braut feierte, an dem aber nur die nächsten Anverwandten Theil nahmen. Zur Trauung wurde ein Zug in die Kirche gehalten und vom Thurme herab geblasen.
Bei Todesfällen übernahm die Seelnonne alle gehörigen Anstalten. Da damals in München ein Leichenhaus noch nicht bestand, so blieben alle Leichen bis zur Beerdigung im Hause, und wurden Tag und Nacht von eigenen Leichenwärterinen bewacht. Während des Tages kamen auch die Frauen der Nachbarschaft, um bei der Leiche zu beten — und zu plaudern.