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kräftiger und dauerhafter wurde. Diese Verbesserung wurde erst nach und nach nicht ohne Widerspruch und Widerstand durchgeführt. Deshalb und weil dem Publikum nicht nur oft schlechtes Bier verabreicht wurde, sondern weil sogar schon damals, — im 14. und 15. Jahrhunderte, — gewissenlose und habsüchtige Bräuer sich mancherlei Verfälschungen und Zusätze fremdartiger und schädlicher Stoffe erlaubten, wurde das Brauwesen unter die besondere Aufsicht der Polizei genommen. Es finden sich nun allenthalben eine Menge Bräu-Ordnungen und Satzungen, wobei man in das Einzelne und in das Genaueste einging, und sich nicht blos begnügte, das Verhältniß der Quantität der einzelnen Bestandtheile des Bieres festzusetzen.
So auch in München. In dieser Stadt bestand schon zur Zeit Herzogs Ludwig des Strengen ein fürstliches Bräuhaus, und wer von den andern Bräuern in des Herzogs Bräuhause braute, dem gab man die Pfründe (das Gerstenmalz) von des Herzogs Kasten. Ludwig der Strenge verlieh dem heil. Geist-Spitale im Jahre 1286 die Bierbräugerechtigkeit, und die Herzoge Rudolf und Ludwig ertheilten dem Klarissinenkloster auf dem Anger im Jahre 1306 die Bewilligung, ihren Haustrunk selbst brauen zu dürfen. Es muß zu dieser Zeit schon eine nicht unbedeutende Anzahl Bräuer in München gewesen sein, denn im Jahre 1318 kömmt schon urkundlich ein Bürger, Namens Heinrich Preumeister vor, woraus sich schon auf einen längern Betrieb dieses Gewerbes in dieser Familie schließen läßt, da die Bürgergeschlechter ursprünglich ihre Namen von ihren Gewerben hernahmen.