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vorgeworfen, sondern der Letztere war untern Anleitung seines Rathes Kurt Schluder so gewissenlos, seine betagte Mutter zu beschuldigen, sie habe unerlaubte Vertraulichkeit mit ihrem Hofmeister Konrad von Oettlingen gepflogen.
Nach längerer Untersuchung der Sache, wozu auch der Herzog Otto von Niederbayern und der Bischof Enicho von Freising beigezogen waren, wurde ein Vergleich dahin geschlossen, daß die Herzogin Mechtilde allen Regierungsgeschäften ganz zu entsagen, alle Schlößer und Gebiete, deren Nutzung sie bisher genossen, zurückzugeben, und sich dagegen mit einem Jahresgehalte von tausend Pfund Münchener Pfenningen und mehreren Naturalbezügen von Wein und Käse zu begnügen habe, Die schlaue Fürstin, wohl einsehend, daß sie als Gefangene dem Drange der Umstände nachgeben müßte, und sich daher verzagt und ergeben stellend, willigte ein. Hierauf wurde sie aus dem Gefängnisse entlassen.
Allein ihre Freiheit fühlend, begab sie sich alsbald nach Nördlingen, wo ihr Bruder König Albrecht eben Hof hielt, und klagte demselben die von ihrem Sohne erlittene Mißhandlung. Der König mißbilligte das Verfahren, erklärte den Vertrag als einen erzwungenen für ungiltig, und zwang den Pfalzgrafen, ihr das Entrissene wieder zurückzubeben.
Pfalzgraf Rudolph aber, ergrimmt darüber, daß er durch seine Mütter überlistet worden war, und des Verdachtes, daß ihr hiezu von dem noch immer gefangen sitzenden Konrad Oettlinger Rath und Anleitung