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Gebäude für Armenpflege, Wohltätigkeit und soziale Wohlfahrtspflege
straße 173 und 175), endlich durch Zuschüsse zu den von den Vereinen errichteten und betriebenen Wärmestuben, Milch- und Kaffeeschenken.
b) Auch die Beerdigung der im Armenverbande verstorbenen Personen geschieht durch die öffentliche Armenpflege, bei Heimatberechtigten auf Kosten der Armenpflege, bei Nichtheimatberechtigten und mittellos verstorbenen Personen auf Kosten der Heimatgemeinde.
c) Die Erziehung und Ausbildung armer Kinder erstreckt sich bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Es ist zu unterscheiden zwischen armen Kindern, welche sich in der Pflege ihrer Elten: und solchen, welche sich in fremder Pflege befinde::. Im ersteren Falle obliegen Erziehung und Unterhalt den Eltern unter Gewährung von Erziehungsbeitrügen und Geldunterstützungen, Verabfolgung von Suppe und Brot in den in den Schulhäusern untergebrachten Suppenanstalten, unter Zuteilung von Kleidern, Schuhen, Lehrmitteln und Arbeitsmaterialien. Für arn:e Kinder in fremder Pflege sorgt die Armenpflege durch Unterbringung im städtischen Waisenhause, städtischen Kinderasyl oder in einer anderen Erziehungs- und Rettungsanstalt oder auch durch Unterbringung bei Pflegeeltern hier oder auswärts.
2. Die städtischen Wohltätigkeitsanstalten sind gemeindliche Unternehmungen mit ausgeschiedenen: Vermögen, welche von der Stadt mit Zuschüssen bedacht und verwaltet werden. Es gehören hierher: das Pensionat an der Herzog-Wilhelmstraße, das Pensionat an der Mathildenstraße, das Kinderasyl an der Hochstraße nebst Zweiganstalt in Weyarn beiHolzkirchen, dieKleinkinderbewahranstalten in Giesing,Bogenhausen undNymphenburg, und der Kindergarten in Schwabing. In den Bewahranstalten und Kindergärten werden je zirka 200 noch nicht schulpflichtige Kinder beaufsichtigt, gepflegt und beschäftigt, deren Eltern während des Tages nicht in der Lage find, die häusliche Erziehung zu besorgen. Bei den Kindern schulpflichtigen Alters erfolgt die Fürsorge in den bei allen Volksschulen Münchens bestehenden Horten.
3. Eine große Zahl von Wohltätigkeitsstiftungen zum Zwecke der Förderung der körperlichen Daseinsbedingungen unterstehen der Verwaltung der Stadtgemeinde. Es gehören hierher hauptsächlich das 1204 gegründete Heiliggeistspital, das 1626 gegründete St. Joseph-Hofspital (dieses auch fürHofbedienstete), das städtische Waisenhaus, 639