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Die Gebäude und Anlagen für das Bestattungswesen
d) Die Gebäude und Anlagen für das Bestattungswesen
Dr.Ing. h. c. Hans Grässel, städtischer Baurat
Die Fürsorge für das Bestattungswesen obliegt in München für alle Bewohner, mit Ausnahme der Israeliten, der Stadtgemeinde. Zur Erfüllung dieser Verpflichtung hat die Stadt seit dem Jahre 1890 nach den vier Himmelsrichtungen vier Friedhöfe angelegt, den östlichen Friedhof am St. Martinsplatz mit 29,23 du Gesamtfläche anschließend an den ehemaligen Gemeindefriedhof der Vorstadt Au, den nördlichen an der Ungererstraße mit 26 ha Gesamtfläche anschließend an den ehemaligen Gemeindefriedhof derVorstadtSchwabing, den westlichen am Baldurplatz mit 10,45 ha Gesamtfläche unter projektierter Erweiterung auf rund 37 ha, und den südlichen (den Waldfriedhof) mit 59,21 ha Gesamtfläche. Außerdem bestehen noch bis zum Ablauf der Familiengräberberechtigungen der alte südliche Friedhof an der Thalkirchnerstraße (9,46 ha) und der alte nördliche Friedhof an der Arcisstraße (4,47 ha) sowie sechs bei Einverleibung von Vororten übernommene kleinere Friedhöfe im Gesamtausmaß von 5,70ha. Der seit 1816 bestehende ältere israelitische Friedhof an der Thalkirchnerstraße mißt 2,17 ha, der neue seit 18. Mai 1908 bestehende an der Ungererstraße 5,11 ha.
Die Begräbnisflächen der neuen Friedhöfe werden allmählich nach Bedürfnis angelegt. Die frei werdenden Flächen der älteren Friedhöfe werden in öffentliche Anlagen umgewandelt und hierbei einzelne hervorragende Denkmäler und Grabstätten erhalten. Die Pflanzung von Erinnerungsbäumen an Stelle von Familiengräbern wird soweit als möglich zugelassen. — Von den vier neuen Friedhöfen sind der östliche, nördliche und westliche Friedhof regfelmäßige Anlagen mit neuen Bepflanzungen und einer Geländeausnützung für Beerdigungszwecke bis zu 60°/«, der südliche Friedhof (Waldfriedhof) ist in einem bestehenden Nadelwald gemischten Bestandes und mit einer Geländeausnützung bis 31135% angelegt. Zahlreiche Steinbrunnen und Wasserbassins schmücken stets die einzelnen Friedhofteile. Besonders ist dies der Fall im östlichen Friedhof. Der Untergrund der stets mit Mauern umgebenen Münchener Friedhöfe besteht in der Hauptsache aus losem Kiesgeröll, weshalb die gesetzliche Nuhefrist für Leichen Erwachsener nur sieben Jahre, für Leichen von Kindern nur zwei bis vier Jahre betrügt. Das Grundwasser beginnt im östlichen mrd Waldfriedhof in einer Tiefe von etwa 12 in, beim nördlichen und west-