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größerer Ergiebigkeit der Gotzing-Mühlthaler Quellgruppen das Wasser der Reisacher Fassung aufgespeichert und zu Zeiten des Bedarfs entnommen werden kann. Zu diesem Zwecke ist es nötig, den Kesselinhalt gleichsam so mit Drainagen zu durchziehen, daß auch den sekundlichen Zufluß weit überschreitende Wassermengen, so lange der Vorrat reicht, entzogen werden können. Es wurden deshalb von einem Punkte, dem Hauptverteilungsschacht, ausgehend, vier Speisekanäle von insgesamt 1800 m Länge angelegt, die nach Art der Sammelstollen mit Schlitzen versehen, für den Wassereintritt eine entsprechend große Aufnahmefläche bieten. Die Speisekanäle vereinigen sich mit den beiden Ableitungskanälen in einem Verteilungsschacht, so daß es durch verschiedene Schieberstellung ermöglicht wird, das Wasser der Speisekanäle beliebig nach dem linksseitigen oder rechtsseitigen Ableitungskanal zu führen. Auf Grund von Versuchen wurde geschätzt, daß 1 ebm Boden im Talkessel zirka 20 Prozent Wasser aufnehmen kann. Unter dieser Voraussetzung würde bei 5 m Aufstauung der Grundwasserkessel einen Behälter von 500000 edm darstellen. Mit Rücksicht auf die Aufstauung und Absenkung des Wasserspiegels und die auch bei höchstem Wasserstand noch nötige Kiesüberlagerung wurden die Speisekanäle zirka 9'/» m, der Verteilungsschacht zirka 11 in unter Terrain fundiert.
Die Speisekanäle liegen also bedeutend tiefer als derMang- fallwasserspiegel; trotzdem ist das Grundwasser des Fassungsgebietes von der Mangfall völlig unabhängig, da diese ihr Bett durch Versinterung vorzüglich abgedichtet hat. Bis jetzt wurden für die Wasserversorgung, d. i. Quellfassung, Zuleitung und gesamtes Stadtrohrnetz insgesamt 28 Millionen Mark verausgabt.
Der Abgabepreis beträgt normal im Stadtgebiet fünf Pfennige für den ebm. Trotz dieses geringen Preises und der Aufwendung von jährlich zirka M. 1350000 für Verzinsung und Amortisation des investierten Kapitals, verbleiben der Stadtgemeinde München aus der Wasserversorgung noch Mittel zur angemessenen Dotierung des Erneuerungsfonds und zur Ueberweifung eines Teiles der Einnahmen auf den Gemeindehaushalt.