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Verhältnisse, zurückgegriffen 'wurde, welcher nun neuerdings am 16. Oktober 1904 in Kraft trat. Nach demselben beträgt der Fahrpreis im Stadtnetz für zwei Teilstrecken 10 Pf., für drei desgleichen 15 Pf. und für vier oder mehr ohne Rücksicht auf die Entfernung 20 Pf. Beim Uebergang auf die Außenlinien, wie nach Milbertshofen, Pasing, Grünwald, sowie zum Waldfriedhof, welche Strecken unter Garantieleistung der betreffenden Gemeinden beziehungsweise anliegenden Grundbesitzern gebaut wurden, ist ein Zuschlag von 5 Pf. für jede auf der Außenlinie zurückgelegte Teilstrecke zu bezahlen.
Aus der angefügten Uebersichtstabelle ist das Wachstum des Netzes, die Anzahl der beförderten Personen und die Fahrscheineinnahmen vom Jahre 1882/1883 bis einschließlich 1911 zu ersehen. Die dermalige Ausdehnung des Netzes zeigt der beigefügte Linienplan.
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