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1416 - München: Erlaubnis zur Einrichtung eines jüdischen Friedhofs

Ein Privileg der Herzöge Ernst und Wilhelm gestattete der jüdischen Gemeinde in München die Einrichtung eines eigenen Friedhofs. Diese Genehmigung war von großer Bedeutung, da jüdische Bestattungsriten eine ewige Ruhestätte ohne Störung vorschreiben.


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