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Johann Christoph Freiherr von Aretin erarbeitet ein „Judenreglement“ für die Generallandesdirektion, das eine begrenzte Duldung jüdischer Einwohner vorsieht. Dieses Regelwerk legt fest, unter welchen Bedingungen eine bestimmte Anzahl von Juden in Bayern leben und wirtschaftlich tätig sein darf, ohne jedoch eine umfassende Gleichstellung zu gewähren.