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Die Aufhebung der Leibeigenschaft in Baden fand am 23. Juli 1783 statt. Der Markgraf Karl Friedrich von Baden erließ an diesem Tag ein Edikt, das die Leibeigenschaft in seinen Gebieten abschaffte. Dies war ein bedeutender Schritt in Richtung persönlicher Freiheit und Gleichberechtigung und stellte eine der frühesten Maßnahmen zur Abschaffung der Leibeigenschaft in den deutschen Staaten dar.