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Der Vierjährige Sejm (polnischer Reichstag) beschloss die Umwandlung Polens in eine parlamentarische Erbmonarchie. Diese Entscheidung war Teil umfassender Reformen, die das politische System Polens modernisieren und stabilisieren sollten. Die Reformen zielten darauf ab, die Macht des Adels zu begrenzen, die Verwaltung zu zentralisieren und die Effizienz der Regierung zu erhöhen, was letztendlich in der Verfassung vom 3. Mai 1791 gipfelte.