Geschichte

30.1.1937 - Verlängerung des Ermächtigungsgesetzes für weitere 4 Jahre

Das Ermächtigungsgesetz wurde für weitere vier Jahre verlängert. Dieses Gesetz, ursprünglich 1933 erlassen, ermöglichte es Adolf Hitler und der NSDAP, Gesetze ohne Zustimmung des Reichstags oder des Reichspräsidenten zu erlassen. Die Verlängerung festigte die diktatorische Macht des nationalsozialistischen Regimes und trug dazu bei, die parlamentarische Demokratie in Deutschland weiter abzubauen. Durch die erneute Verlängerung konnten die Nationalsozialisten ihre totalitäre Herrschaft weiter ausbauen und ihre politischen Gegner weiterhin unterdrücken.


Deutschland

Ermächtigungsgesetz



I.M. Hofsattler und Hofwagenfabrikant