Geschichte

18.6.1294 - Rudolfinische Handfeste wird erlassen

Das Recht, den Rat, die Richter und die Beamten frei zu wählen, Steuern und Verwaltung selbst zu bestimmen, alle Verbrechen, mit Ausnahme der Todesstrafe bedrohten, selbst zu ahnden.


Rudolfinische Handfeste, Privilegienbrief



I.M. Hofsattler und Hofwagenfabrikant