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Das Königlich-Bairische Intelligenzblatt meldete am 21. Mai 1808:
Seine königliche Majestät haben es für zweckmäßig befunden, dem Königreiche eine neue, allgemeine gleiche Konstitution zu geben, und statt der bisher nur in einigen Provinzen bestandenen besonderen landschaftlichen Verfassungen eine allgemeine Repräsendation einzuführen einzuführen. Diesen zur Folge wurden alle bisherigen landschaftlichen Korporationen aufgehoben, die Versammlung der landschaftlichen Depurtierten aufgelöst und befohlen den General-Landes-Kommisären alle landschaftlichen Archive, Registraturen und Gebäude übergeben.
Dies bedeute einen tiefgreifende Neugestaltung der politisch-sozialen Ordnung.