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Der "Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis", eingeführt 1756 in Bayern unter Maximilian III. Joseph, vereinheitlichte das Zivilrecht zwischen Ober- und Niederbayern. Dieses Gesetzbuch ersetzte die regional unterschiedlichen Rechtssysteme und trug zur Modernisierung des Rechts bei. Es beeinflusste die spätere Entwicklung des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches und umfasste wichtige zivilrechtliche Bereiche wie Erbrecht, Familienrecht, Eigentum und Verträge, was einen bedeutenden Schritt in Richtung Rechtsvereinheitlichung in den deutschen Territorien darstellte.