Münchner Sagen & Geschichten

Das Sonnwendfeuer

Mayer - Münchner Stadtbuch (1868)


Ein uralter Gebrauch ist das Anzünden von Feuer im Freien am Tage Johannes des Täufers, also zur Zeit der Sonnenwende, woher es den Namen „Sonnwendfeuer" oder „Johannesfeuer" führt, und über welches dann Jung und Alt sprang. Auch in München war solches üblich und, wurde das Sonnwendfeuer am Marktplatze angezündet. An dieser Volksbelustigung nahmen sogar die Fürsten gerne Antheil, und wir haben in einem früheren Abschnitte gelesen, wie Herzog Stephan von Ingolstadt im Jahre 14l)1 auf dem Marktplatze zu München über das Sonnwendfeuer sprang und sammt seiner jungen Gemahlin und den Fräuleins mit den Bürgerinen um dasselbe tanzte. So tanzte auch auf dem Reichstage zu Regensburg im Jahre 1471 der deutsche König Friedrich mit schönen Frauen um das auf offenem Markte angezündete Johannisfeuer, und im Jahre 1496 der Prinz Philipp, — der nachmalige 

König Philipp II. von Spanien, — im Fronhofe zu Augsburg mit der schönen Susanna Neidhardtin.

Dieser alte Gebrauch stammt offenbar noch aus heidnischen Zeiten, denn schon bei den alten Römern gehörte das Springen über ein angezündetes Strohfeuer zu den Ceremonien der Palesfeier. In den Zeiten des Christenthumes verband sich dieser heidnische Gebrauch mit dem Feste des heil. Johannes, und er erscheint daher nunmehr auch unter dem Namen des Johannesfeuers. Begreiflich ist, daß auch bald der Aberglaube an dieses Feuer sich knüpfte, der noch heut zu Tage im Volke haftet. Man tanzt z. B. mit geflochtenen Kränzen um dasselbe, und wer durch einen solchen Kranz in das Johannesfeuer schaut, dem thut das ganze Jahr kein Auge weh; dem vom Feuer ungesengten Springer kommt selbiges Jahr kein Fieber bei; ein noch glühender Brand aus demselben in ein Feld gesteckt, bewahrt dieses vor Hagelschlag. Dieser religionswidrige Aberglaube veranlaßte schon vor mehreren Jahrhunderten die Kirche, das Sonnwendfeuer als unchristlich zu verbieten. Dennoch aber erhielt sich dieser Gebrauch als harmlose Volksfreude auf dem Lande und namentlich im Gebirge bis auf unsere Zeiten, und es gewährt einen wunderherrlichen zauberhaften Anblick, am 24. Juni bei hereinbrechender Nacht auf den Höhen der bayerischen Voralpen die unzähligen Sonnwenofeuer stundenweit erglänzen zu sehen. Auf der Ebene singen in Altbavern die um das Feuer tanzenden Kinder gewöhnlich folgendes Lied:

Heiliger Sankt Veit,
Schick uns a Scheit,
Heiliger Sankt Wendl,
Schick uns a'n Bengl,
Heiliger Sankt Florian,
Zünd uns dös Feuer an!

oder:

Ist a braver Herr im Haus,
Reicht er uns a Scheit heraus,
Zwei Scheiter und zwei Boschen
Macht es brennen und gloschen.

In neuerer Zeit ergingen aber auch polizeiliche Verbote, besonders in Städten, gegen diesen Volksbrauch als feuergefährlich oder als holzvergeudend. Noch durch die Münchener Feuerordnung vom Jahre 1751 wird „das sogenannte Johannes- oder Sommerwendfeuer in denen Häusern und auf denen Gassen der Stadt ernstlich verboten, und es ist daher in den Städten wohl allenthalben verschwunden.

 


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