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Die vier Apostel sind zwei zusammengehörige Gemälde (Diptychon) des Malers Albrecht Dürer aus dem Jahr 1526 und waren dessen letztes großes malerisches Werk.
Die Bilder zeigen auf zwei Tafeln vier knapp überlebensgroße Gestalten, zu deren Füßen sich eine Inschriftenleiste befindet, die eine Aufforderung an die „weltlichen Regenten“ enthält, das reine Bibelwort zu achten und sich vor religiösen Verführern, „falschen Propheten“, zu hüten. Diese Mahnung wird mit vier Bibelzitaten untermauert, die den vier Dargestellten zugeordnet sind.[1] Adressat ist der Stadtrat von Nürnberg, dem Dürer die Tafeln schenkte. Die Dargestellten sind durch ihre Attribute zu identifizieren:
Gleichzeitig verkörpern sie die vier Temperamente, die wiederum den vier Lebensaltern und Jahreszeiten zugeordnet wurden:
Giovanni Bellinis Triptychon der Madonna mit vier Heiligen in der Frarikirche in Venedig, das Dürer auf seinen Italienreisen kennenlernte, lieferte Anregungen für die "Vier Apostel".
Die vier Apostel wurden als Stiftung Dürers nach Art mittelalterlicher Gerechtigkeitsbilder in der oberen Regimentsstube der Stadt Nürnberg aufgehängt. Der bayerische Kurfürst Maximilian I. erwirkte im Jahr 1627 durch Druck auf die Nürnberger Stadtväter die Herausgabe der „vier Apostel“, die Dürer seiner Vaterstadt geschenkt hatte, indem er den Stadtrat wissen ließ, dass er das Werk gerne hätte und einen abschlägigen Bescheid als „einen sondern hohen Despect“ nehmen würde.
Seit dem 27. August des Jahres 1627 befinden sich Die vier Apostel in München und wurden trotz aller Bemühungen der seit 1806 zu Bayern gehörenden Stadt Nürnberg nicht zurückgegeben.
Der Nürnberger Stadtrat versuchte die Herausgabe noch zu verhindern, indem er darauf hinwies, dass die Zitate aus der Lutherbibel unter den Figuren im katholischen München Anstoß erregen würden. Dieses Problem löste der Kurfürst, indem er die Schrift absägen und diese Bildteile nach Nürnberg zurücksenden ließ. Damit missachtete er Dürers ausdrücklichen Wunsch, die Bilder „bey gemainer Statt zu sein gedechtnuß zubehalten und in frembdte händt nit kommen zu lassen“.
Erst im Jahr 1922 wurde die Inschrift wieder angefügt.