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Suchbegriffe | Juden |
Am 10. Juni 1813 erließ Minister Montgelas das sogenannte Bayerische Judenedikt, das die rechtlichen Verhältnisse der jüdischen Bewohner in Bayern regelte.
Das Edikt verfügte die Aufhebung der jüdischen Gerichtsbarkeit und erlaubte Juden, Grundbesitz zu erwerben. Die Einschreibung in Matrikel (Listen) regelte die Erfassung wohnberechtigter Juden. Da für jeden Ort eine Höchstzahl jüdischer Familien festgelegt wurde, die möglichst noch gesenkt werden sollte, beeinträchtigte die Regelung nicht nur die Freizügigkeit der Juden, sondern auch die Möglichkeit, eine Familie zu gründen, da eine Heirat von der Obrigkeit genehmigt werden musste.
Das Edikt war ein Meilenstein in der Geschichte der Assimilation der jüdischen Bewohner Bayerns. Die vollständige rechtliche Gleichstellung der Juden in Bayern folgte jedoch erst mit der Annahme der Verfassung des 1871 gegründeten Deutschen Reiches.