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Titel | Das Rechtsbuch Kaiser Ludwigs des Bayern von 1346 |
Herausgeber:in | Volker Wilhalm, Jaroschka Walter, Lieberich Heinz |
Verlag | C.H. Beck |
Buchart | Gebundene Ausgabe |
Erscheinung | Dezember 2010 |
Seiten | 519 |
ISBN/B3Kat | 3406106595 (978-3406106590) / BV036759980 |
Serie | Bayerische Rechtsquellen (4) |
Suchbegriff | Rechtsbuch |
Personen | Ludwig der Bayern |
Wilhelm Volkert, kann mit dem Band eine vollständige Neuedition eines der wichtigsten Dokumente der bayerischen und der Rechtsgeschichte überhaupt vorlegen. Dem Editionstext ist eine über 240 Seiten lange ausführliche wissenschaftsgeschichtliche, quellenkritische und historische Untersuchung vorangestellt, die zum Teil neue Beiträge zum Verständnis dieser Quelle liefert; dem folgt der übersichtlich gegliederte, 130 Seiten einnehmende Editionstext. Ein umfangreiches Register, das zugleich als Glossar dient, komplettiert diesen wichtigen Band.
Vorwort
Gedruckte Quellen und Literatur
Abkürzungen und Siglen
A. Einleitung
I. Name und Bedeutung des Rechtsbuchs Kaiser Ludwigs des Bayern
II. Ältere Druckausgaben - Überlieferungsstatistik
III. Forschungsgeschichte seit dem 19. Jahrhundert
a) Die Ausgabe von Maximilian Frhr. von Freyberg
b) Die Untersuchungen von Franz Auer, Ludwig Rockinger und Ludwig Frhr. von der Pfordten
c ) Die Untersuchungen von J. Fischer und Otto Riedner.
d ) Die Georgenberger Handschrift
e) Neuere Textabdrucke - Die Genesis der vorliegenden Ausgabe
IV. Auswahl der Textvorlagen
a) Im Allgemeinen
b) Die einzelnen Handschriften
c) Die Zusatzartikel
d) Die Klasseneinteilung der Handschriftenüberlieferung
e) Die Stadtrechtsauszüge
V. Die Auszugshandschriften
a) Im Allgemeinen
b) Die einzelnen Handschriften
c) Textvergleich zwischen den Auszugshandschriften und dem neuen Rechtsbuch
d) Artikelüberschriften in den Auszugshandschriften.
VI. Entstehungszeit und Anlass
a) Des alten Rechtsbuchs (ca. 1335)
b) Des neuen Rechtsbuchs (1346)
VII. Die Beziehungen zwischen der alten und der neuen Fassung des Rechtsbuchs
a) Alte Artikel
b) „Gepezzerte" Artikel
c) Neue Artikel
d) Der Vermerk „Appellatus"
e) Zur Entstehungsweise des Rechtsbuchtextes
f) Verweise auf das Buch („alz meins herren püch sagt")
g) Die „Buchsag"
h) Artikel der alten Fassung, die in der neuen Fassung fehlen
i) Teile von Artikeln der alten Fassung, die in der neuen Fassung fehlen
VIII. Die Redaktion der neuen Fassung
a) Im Allgemeinen
b) Folgen der fehlenden Schlussredaktion
1. Nicht getilgte Artikel
2. Nicht getilgte Entwurfsvermerke
3. Sinnstörende Fehler
4. Flüchtigkeitsfehler
5. Text der Promulgatio
c) Zur Stilistik
1. Direkte und indirekte Rede von Prozessbeteiligten
2. Zur Formulierung der Artikel
3. Zur Begründung des Buchs und einzelner Artikel
4. Syntaktische Probleme des Textes
d) Phonetisches und Graphisches
e) Schrift
IX. Der Geltungsbereich des Rechtsbuchs
a) Örtlich
b) Persönlich
1. Allgemeines
2. Rechtsstellung von Frauen, Kindern und Behinderten
3. Rechtsstellung von Klerikern
4. Rechtsstellung von Landfremden („Gästen")
5. Rechtsstellung von Juden
c) Sachlich
1. Gerichtsinstanzen: Hofgericht, Landgericht, Stadtund Marktgericht, Dorfgericht
2. Gerichtsstand
3. Stellung des Richters
d) Die Geltungszeit
X. Quellen und Vorlagen
a) Im Allgemeinen - Gerichtsbriefe und Rechtstexte
b) Im Einzelnen - Übernahme aus älteren Rechtstexten
c) Fremde Rechte
1. Im Allgemeinen
2. Im Besonderen
XI. Artikelkonkordanz zwischen Text 1346 (nach L und G) und ca. 1335 (nach VB, M, N, E)
B. Text
C. Register
D. Abbildungen