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Kulturstaat Bayern

19. und 20. Jahrhundert

Titel Kulturstaat Bayern
Untertitel 19. und 20. Jahrhundert
Verlag Bayerische Landeszentrale für politische Bildung
Buchart Broschiert
Erscheinung 1997
Seiten 114
ISBN/B3Kat BZB0000004
Zitierhinweis:

Vorwort

„Bayern ist ein Rechts-, Kultur- und Sozialstaat", sagt Artikel 3 BV. Die Bezeichnung als „Kulturstaat" ist ein wesentlicher Ausdruck bayerischen Selbstverständnisses und bayerischer Staatlichkeit sowie ein „Kernstück der Eigenstaatlichkeit der Länder" (so das Bundesverfassungsgericht).

Auf dem Boden des heutigen Bayern fließen vielerlei kulturelle Traditionen zusammen. Kunst und Zivilisation haben teilweise jahrtausendealte Relikte hinterlassen. Aufgabe dieser Publikation ist es freilich nicht, dieses kulturelle Panorama zu entfalten; hier geht es vielmehr darum, die Kulturstaatlichkeit des modernen Bayern, wie es im Ergebnis der napoleonischen Ära konstituiert wurde, darzustellen. In dieser Kontinuität liegt auch das 150-jährige Jubiläum des Bayerischen Staatsministeriumsfür Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst im Jahre 1997. Die Publikation versammelt die Beiträge eines Symposions, das die Landeszentrale vor diesem Hintergrund im April 1997 veranstaltete.