Münchner Personenverzeichnis

Geboren 15.12.1851 [Aschaffenburg]
Gestorben 2.2.1923 [Aschaffenburg]
Beruf Jurist  Richter  Justizminister  
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Thelemann
Heinrich von Thelemann
Bildrechte: zeitgenössischer Fotograf, 1912, Ritter-von-thelemann, als gemeinfrei gekennzeichnet, Details auf Wikimedia Commons

Heinrich von Thelemann (* 15. Dezember 1851 in Aschaffenburg; † 2. Februar 1923 in München) war ein Jurist, Richter und letzter Justizminister des Königreichs Bayern.

Als Justizminister spielte Thelemann 1912/13 eine wichtige Rolle bei den Bemühungen, die Regentschaft in Bayern zu beenden. Die Regierung Hertling verfolgte gemeinsam das Ziel, nach Luitpolds Tod dessen Sohn Ludwig zum König zu erheben und damit die seit 1886 für den erkrankten Otto bestehende Regentschaft abzuschließen. Strittig war in der Regierung der Weg: Die legitimistisch argumentierenden Hertling und Maximilian von Soden-Fraunhofen befürworteten eine einseitige Königsproklamation, um dem monarchischen Prinzip nicht zu schaden, Thelemann dagegen hielt diesen Weg für verfassungswidrig. Durch ein Rechtsgutachten seines Hauses (Unzner-Gutachten) gelang es Thelemann in der Ministerratssitzung vom 11. Dezember 1912 (einen Tag vor Luitpolds Tod) die gesamte Regierung auf seine Linie festzulegen. Zwar scheiterte das Vorhaben zunächst an der Zentrumsfraktion in der Kammer der Abgeordneten, die den Weg der Verfassungsänderung nicht mitgehen wollte, so dass Ludwig, den Thelemann von der Notwendigkeit eines Konsenses der bürgerlichen Parteien überzeugt hatte, zunächst als Prinzregent nachfolgte. Als aber im Herbst 1913 Teile des Rechtsgutachtens vom Dezember 1912 in der Presse erschienen, ergriff die Regierung in Abstimmung mit Ludwig erneut die Initiative und gewann diesmal auch die Zentrumsfraktion. So wurde die Regentschaft Ende Oktober, Anfang November 1913 mittels einer Verfassungsänderung auf dem von Thelemann verfolgten Weg beendet und Ludwig zum König erhoben.

Quelle: Wikipedia

Straßenbenennung

Thelemannstraße 
18. Untergiesing - Harlaching (Harlaching) Straße nicht mehr vorhanden