Münchner Personenverzeichnis

Nikolaus Thaddäus Ritter von Gönner

Geboren 18.12.1764 [Bamberg]
Gestorben 18.4.1827 [Bamberg]
Beruf Jurist  Rechtsgelehrter  Staatsmann  
Wikipedia Deutsche Biografie
Gönner
Nikolaus Thaddäus Ritter von Gönner
Bildrechte: Franz Ludwig Hirschmann artist QS:P170,Q27508375, Nikolaus Thaddäus Ritter von Gönner Historisches Museum Bamberg, als gemeinfrei gekennzeichnet, Details auf Wikimedia Commons

Nikolaus Thaddäus Ritter von Gönner war ein deutscher Rechtsgelehrter und Staatsmann.

Seine Eltern waren Johann Michael Gönner (1732–1795) und dessen Ehefrau Maria Anna Fleischmann (1733–1799). Sein Vater war Amtmann des Freiherrn von Pölnitz zu Hundshaupten, domkapitelischer Kastner des Freiherrn von Würtzburg und Rechnungsrevisor am fürstbischöflichen Vikariat zu Würzburg.

Gönner besuchte zunächst eine Vorbereitungsschule und dann ab dem Schuljahr 1775/76 das Gymnasium. Am 17. Dezember 1777 bezog er die Universität Bamberg, wo er sich zunächst für den humanistischen Zweig eintragen ließ und ab 1781 Jura studierte. Im September 1781 wurde er an der Universität Bamberg zum Magister der Philosophie promoviert und erwarb dort, nach Studienjahren in Göttingen und praktischen Jahren in Wetzlar, im Januar 1792 den Grad des Dr. jur. Bereits 1789 wurde er in Bamberg ordentlicher Professor der Rechte, 1797 Hofkammerkonsulent, 1799 Professor des Staatsrechts an der Universität Ingolstadt, an deren Verlegung nach Landshut (1800) er maßgeblich beteiligt war, und zu deren Prokanzler er 1803 und 1804 ernannt wurde.

1811 in die Gesetzgebungskommission nach München berufen, wurde er 1812 Direktor des Appellationsgerichts des Isarkreises, 1813 geadelt als Ritter des Zivilverdienstorden der Bayerischen Krone, 1815 Geheimer Justizreferendar, 1817 Geheimrat und außerordentlicher, 1820 ordentlicher Staatsrat, 1826 aber nach Verlegung der Universität Landshut Honorarprofessor der Rechtsphilosophie. Er starb am 18. April 1827 in München.

Gönner zählte zu den einflussreichsten Vertretern der philosophisch-juristischen Schule. Von seinen gesetzgeberischen Arbeiten sind sein Entwurf eines Gesetzbuchs über das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen (Erlangen 1815–1817, 3 Bde.), das Hypothekengesetz mit Kommentar (München 1823–1824, 2 Bde.) und der Entwurf des Strafgesetzbuchs (München 1822), von seinen übrigen zahlreichen Schriften das Handbuch des deutschen gemeinen Prozesses (Erlangen 1800–1803, 4 Bde.; 2. Aufl., das. 1804) und sein Deutsches Staatsrecht (Erlangen 1804) am bekanntesten.

Quelle: Wikipedia

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