Veranstaltungen - Geschichte - Kunst & Denkmal
Beling begann 1885 sein Jurastudium an der Universität Leipzig und wurde Mitglied der Burschenschaft Normannia Leipzig. In Leipzig wurde sein Interesse am Strafrecht durch Karl Binding geweckt.1886 wechselte er an die Schlesische Friedrich-Wilhelms-Universität, an der er nach drei Semestern seine Referendarprüfung ablegte und 1890 promoviert wurde. Am 14. Januar 1893 bestand er in Berlin die Große Staatsprüfung[3]. Beling, der während seiner Referendarzeit seine Habilitation verfasst hatte, wurde am 15. Mai 1893 als Privatdozent für Strafrecht, Strafprozeß, Zivilprozeß und Völkerrecht an der Universität Breslau zugelassen. Dort erhielt er 1897 als Nachfolger von Alfred Schultze ein Extraordinariat für Strafrecht, Strafprozess, Völkerrecht, internationales Privat- und Strafrecht und Einführung in die Rechtswissenschaft und wurde am 2. Juli 1898 nach dem Tod von Hans Bennecke – und auf dessen Empfehlung hin – Ordinarius.
1900 übernahm er einen Lehrstuhl an der Hessischen Ludwigs-Universität, an der er aber nur fünf Semester verweilte. Im Herbst 1902 erhielt er einen Ruf an die Eberhard Karls Universität Tübingen. Dort hielt er am 15. Januar 1903 seine berühmte Antrittsvorlesung „Die Beweisverbote als Grenze der Wahrheitsforschung im Strafprozess.“ An der Tübinger Universität entstand auch sein Werk „Die Lehre vom Verbrechen“ in dem er u. a. den Begriff des „Tatbestandes“ als dogmatischen Grundbegriff der Strafrechtswissenschaft herausarbeitete. 1912/13 war Beling Rektor der Tübinger Universität. Zum Sommersemester 1913 wechselte er an die Ludwig-Maximilians-Universität München, wo er bis zu seinem Tod im Jahre 1932 lehrte.
Quelle: Wikipedia