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Nicolaus Hieronymus Gundlingius (auch Nikolaus Hieronymus Gundling; * 25. Februar 1671 in Kirchensittenbach; † 9. Dezember 1729 in Halle (Saale)) war ein Rechtswissenschaftler, früher Aufklärer, königlich-preußischer Geheimrat und Konsistorialrat des Herzogtums Magdeburg. Der Polyhistor war Professor des Naturrechts und der Philosophie sowie Prorektor der Friedrichs-Universität Halle/Saale. Er gilt als einer der Begründer der Lehre vom Geistigen Eigentum und als einer der bedeutendsten Naturrechtslehrer des 18. Jahrhunderts.
Gundling gilt als der Hauptvertreter der hallischen staatsrechtlich-historischen Schule, die an der der Aufklärung verschriebenen Universität Halle begründet wurde, sowie als einer der Begründer der Lehre vom Geistigen Eigentum, wobei er mit seinem Rechtliches und Verfnunfft-mäßiges Bedencken... 1726 die erste monographische Schrift zu diesem Thema verfasste. Beeinflusst wurde Gundling in Halle hauptsächlich durch seinen Lehrer Thomasius, dessen bedeutendster Schüler er war. Die Lehre Gundlings reichte von Reichsgeschichte und -staatsrecht über Völker-, Natur- und Kirchenrecht bis hin zu Pandekten und Literaturgeschichte. Seine Lehrveranstaltungen wurden wegen seiner hervorragenden Rhetorik und Geistesschärfe, aber auch aufgrund der von Gundling gepflegten Aktualität und der „spritzigen Elemente“ gelobt. Insbesondere für das 18. Jahrhundert gilt er als einer der bedeutendsten Naturrechtslehrer.
Bei Dreyhaupt wird Gundling aus der Sicht seiner Zeitgenossen als ein „…nicht allein… gelehrter, sondern auch ein aufrichtiger und redlicher Mann…, dessen Hertz von Wahrheit und Gerechtigkeit unbeweglich gewesen [sei],“ beschrieben. Weiter beschreibt Dreyhaupt Gundling als einen freundlichen, dienstfertigen und gesprächigen Menschen, der gegenüber Armen gütig gewesen sei. Ein nicht nur durch wissenschaftliche Kontroversen geprägtes Verhältnis pflegte Gundling zu Johann Peter von Ludewig. Mitunter versuchte die Juristische Fakultät den Entzug der Professur Ludewigs durchzusetzen, da Gundling als intellektuell überlegen galt, allerdings kam es dazu nicht. Ludewig ist es zu verdanken, dass eine große Zahl von Gundlings Streitschriften erhalten wurden.
Ab 1720 führte Gundling mit dem Leidener Gelehrten Pieter Burman der Ältere eine zu seiner Zeit viel beachtete Kontroverse über den Gebrauch der Deutschen Sprache in der Wissenschaft, in deren Kontext Gundling das Programma anti-Burmannianum abfasste.
Um die in Halle praktizierte Lehre auch an der neuen Universität Göttingen umzusetzen, wurden von Gerlach Adolph von Münchhausen, der selbst unter dem Einfluss Gundlings stand, einige Schüler Gundlings nach Göttingen geworben, so zum Beispiel der erste kommissarische Rektor dieser Universität Georg Christian Gebauer oder Johann Jakob Schmauß und zum Aufbau besonders der juristischen Fakultät David Georg Strube. Gundling war für diverse weitere Gelehrte prägend, so unter anderem auch für Johann Ludwig Levin Gebhardi, Friedrich Wiedeburg oder Gottfried Lengnich; Johann Georg Estor nahm er gar wie einen weiteren Sohn in seinem Haus auf.
Eine der prominentesten Anhänger der Schule Gundlings war Ludwig I. König von Bayern, der von Gundlingschülern an der Universität Göttingen unterrichtet wurde. Zu Ehren des Wegbereiters der „Teutschen Reichs-Historie“ ließ er eine Marmorbüste von Fidelis Schönlaub (1805–1883) 1847 skulpieren, die bis zu ihrer Beschädigung im Zweiten Weltkrieg in der Ruhmeshalle der Bavaria in München stand. Heute erinnert dort noch eine Tafel an diese.
Quelle: Wikipedia