Münchner Personenverzeichnis

Lorenz Ritter von Seidlein

Geboren 1856
Gestorben 1935
Beruf Politiker
Wikipedia

Lorenz Seidlein, seit 1906 Ritter von Seidlein war der letzte Eisenbahnminister des Königreichs Bayern.

Der erzkonservative und königstreue Politiker durchlief nach einem Jurastudium zunächst die Beamtenlaufbahn und wurde 1907 Präsident der Eisenbahndirektion Nürnberg. Im Jahr zuvor war Seidlein durch Prinzregent Luitpold mit dem Ritterkreuz des Verdienstordens der Bayerischen Krone beliehen worden. Damit verbunden war die Erhebung in den persönlichen Adelsstand und er durfte sich nach der Eintragung in die Adelsmatrikel Ritter von Seidlein nennen. Nach dem Sturz des Kabinetts Podewils-Dürnitz wurde er am 9. Februar 1912 zum Staatsminister für Verkehrsangelegenheiten im Kabinett Hertling berufen. 1913 wurde er mit dem Verdienstorden vom Heiligen Michael I. Klasse ausgezeichnet.[2] Seine Amtszeit endete mit dem Ende des Königreiches im November 1918.

Während der Weimarer Republik war er weiter politisch aktiv, von März 1925 bis November 1926 als Vorsitzender des Bayerischen Heimat- und Königsbundes (BHKB), einer Vereinigung, die eine Restauration der Monarchie in Bayern zum Ziel hatte. Der gut gemeinte Versuch des BHKB die Machtübernahme der Nationalsozialisten in Bayern durch die Ernennung des ehemaligen Kronprinzen Rupprecht zum Generalstaatskommissar zu verhindern, scheiterte jedoch am Dilettantismus und der mangelnden Entschlossenheit der Akteure.

Im Oktober 1917 warf Finanzminister Georg von Breunig seinem Kabinettskollegen Seidlein in einem offenen Streit vor dem Landtag vor, Partikularinteressen seines Hauses über das Wohl des Staates zu stellen. Der liberale Abgeordnete Ernst Müller-Meiningen bezeichnete die Berufung Seidleins im Verlauf der Debatte als ein „Unglück für die Bayerische Regierung“, während Ministerpräsident Hertling zugeben musste, dass er Seidlein vor seiner Berufung nur vom Namen her gekannt hatte.

Heftig in der Kritik stand Seidlein auch als Gewerkschaftsgegner, nachdem er den Eisenbahnerrevers erlassen hatte, den jeder Mitarbeiter der bayerischen Eisenbahn bei seinem Eintritt unterschreiben musste. Darin mussten sich diese verpflichten, keiner Vereinigung beizutreten, die das Streikrecht forderte.

Quelle: Wikipedia