Veranstaltungen - Geschichte - Kunst & Denkmal
II. Staats- und königliche Gebäude öffentlichen Zweckes. Denkmäler.
11. Die Gebäude für Rechtspflege und Strafvollzug.
Die Gerichtsgebäude sind bis zur Stunde nicht ihrer Würde entsprechend untergebracht. Abgesehen von der Stadt rechts der Isar, wo man sich mit den nothdürftigsten Adaptionen begnügte, sind auch Stadt- und Bezirksgericht München 1. d. Isar in höchst unerfreulicher Weise im ehemaligen Augustinerkloster zusammengepfercht. In ähnlicher Art ist der Oberapellationsgerichtshof in einen Trakt des ehemaligen Jesuitenklosters eingeschoben.
Ein selbständiger und bemerkenswerther Bau ist dagegen die für die Untersuchungshaft bestimmte Frohnveste am unteren Anger, 1820—1826 von Oberbaurath Pertsch erbaut. Die mächtigen Bossagen der Parade verleihen dem Ganzen einen dem Zwecke entsprechenden Charakter, auch ist der halbkreisförmige Cellenbau rückwärts der Beaufsichtigung sehr dienlich. Minder geeignet sind die übrigen Gefängnisse Münchens, unter welchen das Strafarbeitshaus in der Au, im ehemaligen Paulanerkloster, dem Umfange nach hervorragt.
II. Gebäude für höheren Unterricht und die Wissenschaft.
I. Das Universitätsgebäude
von Friedr. v. Gärtner erbaut und im Jahre 1849 vollendet, bildet den linksseitigen Abschluss der Ludwigsstrasse unweit des Siegesthores. Das Gebäude hat eine hufeisenförmige Anlage, so dass