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München und seine Bauten

Straßenbau

bahn wird beiderseits ein interimistischer Radfahrweg von mindestens 1 m Breite eingeschaltet, wodurch gleichzeitig eine wünschenswerte Verbilligung des Fahrbahnprovisoriums eintritt. Die Herstellung der Straßen einschließlich der provisorischen Kleinsteindecke, der Vollpflasterung und der Randsteine geht zu Lasten der Grundanlieger. Bei einstöckiger Bebauung entfällt die Vollpflasterung.

Die Herstellung des Straßenunterbaues kann durch die Interessenten selbst erfolgen. Die Ausführung der Kleinsteindecke ist dem Stadtbauamte vorbehalten, das dieselbe unter Materiallieferung an Pflasterunternehmer vergibt; als Pflastermaterial wird hierfür fast ausschließlich Basalt verwendet.

Die definitive Fahrbahnpflasterung erfolgt hauptsächlich mit Granithausteinen und Asphalt. An Stelle der zu den Hausteinpflasterungen früher verwendeten, regelmäßig bearbeiteten Würfel und Prismen werden gegenwärtig nur mehr unregelmäßig bearbeitete, aber entsprechend sortierte Steine (Granit aus dem Bayerischen Wald) verwendet. Die Hausteinpflasterungen werden mittelst Mastixausgusses gedichtet. Die Sammlung und Musterung der Steine erfolgt in drei Lagern.

Asphaltpflasterungen, womit in den nächsten Jahren das Straßennetz der Altstadt geschlossen versehen werden soll, werden nunmehr ausnahmslos in Regie ausgeführt; zu diesem Zwecke besitzt die Stadtgemeinde ein eigenes Asphaltwerk, in welchem nebenbei auch Mastix und Gußasphalt bereitet wird.

Bezüglich der Unterbringung der Tiefbauten für Zwecke der Wasser- und Gasversorgung, der Kanalisation, des Fern- sprech- und Telegraphenwesens, der elektrischen Licht- und Kraftleitungen, sowie der Straßenbahn wurden in den letzten Jahren nach mehrfacher Richtung entsprechende Maßnahmen getroffen.

Während bisher der Einbau der Kanäle sowie der Gas- und Wasserleitungen in den Fahrbahnen erfolgte, was zu vielen Unzukömmlichkeiten führte, wird nunmehr in folgender Weise verfahren:

In der Fahrbahn bleibt in allen Fällen nur der Kanal. Alle anderen Leitungen werden in den Gehbahnen eingebaut und zwar bis zu 10 m Straßenbreite in einfachen Leitungen. Bei 10 m verdoppeln sich (durch Einbau in den beiderseitigen Gehbahnen) die elektrischen Schwach- und Starkstromleitungen, bei 15m die Gasrohrstrünge und bei 18m Straßenbreite auch die Wasserrohre, und zwar ist die Leitungsanordnung bei gleichen Gehbahnbreiten stets die gleiche, im allgemeinen

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