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nächst der Bauflucht Telephon, dann Starkstromkabel, Gas- und längs der Fahrbahn Wasserleitung; für jede dieser Leitungen ist jeweils eine bestimmte Zonenbreite vorgesehen. Auf der Grundlage dieser generellen Anordnung werden jeweils die einzelnen Projekte im Einvernehmen mit sämtlichen Tiefbauverwaltungen sorgfältigst instruiert.
Schließlich ist hier noch zu erwähnen, daß im Hinblick auf die erschwerten Verhältnisse durch die Selbständigkeit der verschiedenen technischen Verwaltungen und durch den großstädtischen Arbeitsumfang zum möglichst günstigen Znein- andergreifen der von den verschiedenen Verwaltungen vorzunehmenden Arbeiten, zur Verhütung wiederholter Straßenstörungen durch zusammenhanglose Aufbrüche, zur Beschleunigung der Straßenbauarbeiten usw. verschiedene Maßnahmen getroffen sind, die hinsichtlich der in jeder sich stark entwickelnden Stadt von der Oeffentlichkeit meist ohne genügendes Verständnis beklagten, umfangreichen Aufbruchsarbeit in den Straßen die möglichste Einschränkung gewährleisten.
Mit der Anerkennung, die der Stadtgemeinde München hinsichtlich der Befestigung ihres Straßenfahrbahnnetzes nicht versagt werden kann, wird vielfach das Bedauern darüber verbunden, daß die Stratzenreinigungs- und Gehbahnpflasterverhältnisse nicht ebenso mustergültig seien. Beide Gebiete sind hier noch der ziemlich freien Betätigung durch die einzelnen Haus- und Grundbesitzer überlassen; es wird jedoch die Zentralisierung dieser Arbeiten in Erwägung gezogen, bei deren Durchführung auch nach diesen Richtungen der für München wünschenswerte Zustand für die Zukunft gewährleistet wird.