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diese sich verhältnißmäßig den in München an die Stadt zu zahlenden Lasten und Abgaben unterziehen und anstatt dieser mit einer gewissen Summes Geldes sich belegen lassen.
Unter solchen Umständen war es denn nicht zu verwundern, wenn die Gewerbe unter so weit gehendem Schutze gegen Concurrenz zur Lässigkeit und allmählichen Verrottung geführt wurden. Gleichwohl fehlte es aber auch zu keiner Zeit an tüchtigen Gewerbsmeistern, namentlich im Kunstgewerbe.
Uebringens veranlaßte der starre Zunftgeist nicht blos unter den Bürgern, wie bereits angedeutet worden, conflikte. Die Münchner Gewerbetreibenden konnten sich mit der freieren Bewegung nicht befreunden, die Karl Theodor in's gewerbliche Leben einführte. Sie sahen lange mit Mißgunst Bäcker aus der Au mit Brod, Tiroler mit Obst auf dem Markt erscheinen, Auer und Haidhauser Handwerker für Münchner Kunden wohlfeiler arbeiten, asl sie selber nach ZUnftbeschluß arbeiteten, und endlich kam der lang verhaltene Groll zum Ausbruch. Der Rath ließ sich dazu bereden, Abgeordnete in die Residenz zu schicken, um dem Kurfürsten vorzustellen, wie sehr die Bürgerschaft in Gewerbe und Nahrung bedroht sei. Die Deputation verstieg sich bis zu Drohungen und der Kurfürst verließ seine Residenzstadt, um erst auf dringendes Bitten und nach zehn Monaten zurückzukehren.
Was die Fabriken anlangt, so ist der berühmten kurfürstlichen Hautelisses-Fabrik bereits eingehender gedacht worden, auch der von Max III. errichteten Baumwollen-Manufaktur auf dem Lehel Erwähnung geschehen. Außerdem legte Fedinand Maria eine Gold- und Silberdraht-Manufaktur und Karl Theodor am unteren Eingang in den Hofgarten eine Seidenfabrik an. Weiter bestanden mehrere Privatfabriken verschiedener Art, sie konnten sich aber nie zu nahmhafter Bedeutung aufschwingen.
Der Speditionshandel lag zu Anfang des XIX. Jahrhunderts fast ganz allein in den Händen der Handlungshäuser Nocker & Comp., Ruedorfer und Zech & Mayr. Eben dieselben theilten sich mt den Firmen Seligmann, jetzt Freiherr von Eichthal, und Westheimer & Comp. in die Besorgung der Wechsel- und Geldgeschäfte.
Fleisch, Unschlitt, Brod, Mehl und Bier unterlagen obrigkeitlicher Satzung, Wein, Bier, Brandwein und Meth wurden schon im Jahre 1543 einem Aufschlage unterworfen, der zur Tilgung der im Türken- und verschiedenen Reichskriegen gemachten Schulden diente. Dabei war der Bieraufschlag nach den Ständen verschieden, vom Weinaufschlage waren wirklich frequentiende Räthe und adelige Grundbesitzer für den Haustrank frei. Die Stadtkammer aber erhielt von jeder Maß Bier von uralter Vergünstigung 1 Umgeld, und im Jahre 1634 wurde auch ein städtischer Fleischaufschlag eingeführt.
Die Entstehung der Jakobidult ist schon an anderer Stelle gedacht worden. Sie dauerte anfänglich nur acht Tage.
Dazu kam später, vermuthlich erst nach dem Jahre 1613, noch die Gebnacht- oder Dreikönigsdult mit gleicher Dauer.
An den Vorabenden beider und nach dem Schluße derselben ward die „Freiung“ eingeläutet, d. h. während der ganzen Dauer hatte jeder Besucher Freiheit der Person wie denn in alter Zeit bei Beginn der Jakobidult durch einen städtischen Ausrufer nachstehende Bekanntmachung erging:
„Es gebiethen mein Herr der Richter und Rath, daß allermännlich, wer jetzo im Jahrmarkt herkommt, Freiung und ein sicheres Geleit soll haben, von Sct. Jacobus Abend heut, als man die Freiung einläut. Und soll werden vierzehn Tag von Sct. Jacobus Tag, als man die Freiung ausläut, ungefahrlich ausgenommen alle die, denen die Stadt verbothen ist, und die der Stadt Feind sind, und alle Mörder, Dieb, Räuber, Mordbrenner, und alle die, die solich Unrecht auf ihnen haben, damit sie den Leib verworcht haben.“
Uebringens hatte Handel und Wandel auch noch mit mancherlei anderen als den erwähnten Unbequemlichkeiten zu kämpfen.