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und Gut gebracht wollen haben. Deß wollten die Handwerke nicht bei ihnen bleiben, und das wieder unsere Stadt zu München Briefe, Freiheit, Recht und Gewohnheit, und wider unser Gesatz und Bot, das wir öffentlich beruft haben, gewesen ist; und wer oder welche die wären, die heimliche Räthe oder Bündnisse mit einander hätten, an irgend andern Stätten, dann in dem offnen Rathhaus, daß der oder dieselben der Stadt mit Leib und Gut verfallen, und haben auch dieß einbekannt vor dem geschworenen Richter und vor den geschworenen Bürgern, daß sie solche heimliche Räthe und Büdniß gehabt haben. Und nach ihren Geständnissen sind sie der Stadt verfallen mit Leib und mit Gut, und baten mich vorgenannten Richter der Rechtens zu fragen, welchen Tod sie verdient hätten; Also warich ehegenannter Richter des Rechtens nicht geweiset, ob ich billig über sie zu dem Tode richten solle in dem Rathhause vor den geschworenen Räthen. Also sprachen die vorgenannten zwei Ankläger mit Vorsprechen, ich möchte (dürfe) es wohl thun, und thäte das billig, da es unserer Stadt Recht zu München ist, und wir auch dessen guten Brief von unserer gnädigen Herrschaft zu Bayern haben, und die sie mich versiegelt ( mit den Siegeln versehen) sehen und hören ließen. Und nach desselben Briefes Laut und Sag´ und nach ihrer Stadt Recht und Freiheit fragte ich des Rechtens, wie ich es richten solle. Da ward geurtheilet auf den Eid von dem innern Rath und von dem äußern Rath, und von dem großen geschworenen Rath, der dreihundert ist, und von den Führern, die auch dabei waren, von den Handwerken, daß sie den Tod wohl verdient haben. Und das ward