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Ernst und Friedrich von Oesterreich heimliche Bündnisse. Um diese Zeit vereingten sich auf 26 der vornehmsten und mächtigsten bayerischen Ritter, an ihrer Spitze Kaspar der Törringer, zur Vertheidigung ihrer alten Freiheiten gegen Jeden, der sie antasten würde, und seien es selbst ihre eigenen Fürsten,d ie Herzoge von Bayern. Am 5. Juni 1416 schlossen sie diesen Bund. Auf Herzog Ludwig ruhte der Verdacht, der Anstifter und eifrigste Unterstützer dieses Bundes zu sein, in der Absicht. Sich desselbern zu gelegener Zeit gegen Herzog Heinrich bon Landshut zu bedienen.
Eine Gelegenheit zum offenen Ausbruche des Zwistes und Kampfes ergab sich bald.
In Konstanz war eben das berühmte Concilium, berufen von Kaiser Sigmund, versammelt, dahin begaben sich die Herzoge von Bayern; auch Ludwig der Bartige war daselbst erschienen. In einer öffentlichen Sitzung des Conciliums im Monate Mai 1417 kam Herzog Ludwig mit Herzog Heinrich in einen Streit, forderte von Letzterem die Ortschaften zurück, die er noch immer unrechtmäßigerweise besitze und nannteihn einen Räuber, einen Bluthund, einen Bastaden. Heinrich verklagte ihn nun beim Kaiser sowohl dieser Beschimpfungen wegen, als auch wegen Landfriedensbruches, weil Ludwig die ungesetzliche Vereinigung der Bayerischen Ritterschaft vom 5. Juni vorigen Jahres angestiftet habe. – Nach mehreren Verhandlungen in dieser Sache entschied das im Hause des Bischofes von Passau sitzende Fürstengericht am 19. Oktober 1417, daß Herzog Heinrich so lange im Besitze der von Ludwig angesprochenen Ortschaften zu belassen sei, als Letzterer nicht besseres Recht nachweisen könne.