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7. Die offiziellen Schlittenfahrten.
Die Akten melden von dem Verlaufe der Sache in diesem und den nächstfolgenden Jahren nichts, es scheint daher, daß diese Differenzen gütlich ausgeglichen wurden.
Aber im Jahre 1604 erscheint wieder ein Schreiben des Herzoges Maximilian I. an den Stadtmagistrat, in welchem er demselben wegen der unterlassenen Schlittenfahrt sein Mißfallen ausdrückt und unter Androhung von Strafe befiehlt, herumzufahren, es schneie oder nicht.
Dagegen remonstrirt unterm 18. Januar wieder der Magistrat und führt an, „sie hätten, weil der Herzog ihnen dieß Jahr zum Bürger mahle das übliche Wildpret nicht habe zuordnen lassen, geglaubt, Er selbst wolle diese Zusammenkünfte wegen der großen Unkosten abstellen. Sie selbst hätten aber auch dabei immer Unkosten gehabt, die sie nicht erschwingen können, etliche hätten aus ihrem Privatvermögen 10« Gulden, ja etliche 200 Gulden Auslagen gehabt, geschweige der Leibes- und Lebensgesahr, die sie durch Ungeschicklichkeit der uneingeübten Bürger ausgestanden. Da nun der Herzog die Mahlzeiten einzustellen vermeint, so haben sie zur Ersparung fernerer Unkosten das Herumfahren gleichfalls einstellen wollen. Jedenfalls bäten sie, dasselbe so lange einzustellen, bis eine Schlittenbahn vorhanden sei; auch seien etliche Hausfrauen hoch schwangeren Leibes, oder krank."
Durch Resolution vom 20. Januar geruhte Herzog Maximilian die Schlittenfahrt auf einige Tage zu verschieben, und eine gleiche Vertagung erfolgte auf ein neuerliches Gesuch des Magistrates.