Alte Bücher

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Münchener Stadtbuch

L. Alte Gebräuche und Sitten

7. Die offiziellen Schlittenfahrten.

Als Herzog Maximilian aber fest auf seinem Befehle beharrte, kam am 13. Februar ein wiederholtes Bittgesuch des Magistrates mit neuen Entschuldigungen ein. „Es sei unvermuthet ein Hinderniß eingefallen, weil die Hochzeit des Albrecht Lerchenfelders, fürstlichen Kammerrathes und Geschlechtsverwandten der Stadt, gefeiert werde, ihm hiezu die Trinkstube, die ihnen zum Herumfahren nöthig sei, eingeraumt wurde, und sie selbst auch geladene Gäste dabei seien; ferner sei Bürgermeister Michael Barth krank, etliche ihrer Frauen im Kindbett oder sonst „übel auf", so daß ihre Anzahl so klein sei, daß sie „besorgten, Sr. Durchlaucht hiemit wenig Ehr erzeigen zu können."

Hierauf erging der herzogliche Befehl, „morgen Sonntag sollen sie fahren", worauf aber der Magistrat entgegnete: „es könnte nicht mehr geschehen, mehrere von ihnen hätten keine Pferde, müßten selbe erst anderwärts zu bekommen suchen."

Die Akten schweigen nun wieder über den ferneren Verlauf.

Aber am 26. Dezember 1604 erstattete der Magistrat an den Herzog einen ausführlichen Bericht, in welchem er folgendes auseinandersetzt: „Sie hätten über den Ursprung des Herumfahrens, oder daß es „aus einiger Schuldigkeit" geschehe, nichts sinden können, sondern es sei nicht anders als eine aus freiem Willen angestellte Ehrenbezeugung. — Der „Pöbel" habe aber in letzter Zeit davon „spöttlich" geredet, als geschehe es dem Magistrate zum Spott und wegen „einer von Alters verschuldeten Strafe." Es sei auch geschehen, daß die alten Geschlechter merklich abgenommen haben, so daß sie kaum mehr sechs Geschlechtspersonen des äußern Rathes ersetzen können, und daher, was sonst in ansehnlicher Zahl mit Solennität geschehen, jetzt nur in sehr verkleinerter Anzahl vorgegangen, so daß es dem Magistrate nur zur Verkleinerung geschehe und Seine fürstliche Durchlaucht nur schlechte Ehr erzeigt werde. Sie bitten daher um gänzliche Aufhebung dieses Gebrauches."

Eine hierauf erfolgte herzogliche Resolution findet sich in den Akten nicht, hingegen aber wurde im Jahre 1608 vom Herzoge das jährliche Herumfahren in Gnaden für künftig erlassen.

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